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Elke Philburn
Registriert seit: 03.12.2002 Beiträge: 246 Wohnort: Manchester UK
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: Montag, 03. Nov. 2003 21:01 Titel: Samstag, den (oder 'dem'?) 10. Januar |
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Herr Riebe hat kürzlich per E-Mail eine Bitte um Auskunft zu einer grammatischen Frage erhalten, die oftmals für Unsicherheiten sorgt: die Verwendung von Dativ, Genitiv und Akkusativ in Datumsangaben. Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau Egger,
> Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube ein ausgeprägtes
> Sprachgefühl zu haben, bin mir aber doch manchmal nicht
> ganz sicher, ob ich recht habe. Können Sie mir helfen?
> 1. ich würde formulieren:
> Ich lade Euch am Samstag, dem 10.1. herzlich ein.
> Die Gegenmeinung sagt, daß es heißen muß:
> Ich lade Euch am Samstag, den 10.1. herzlich ein.
> Was ist richtig?
Es ist beides richtig, aber man muß auf die richtige Kommasetzung achten, vgl. Duden Band 9: Die Zweifelsfälle der deutschen Sprache, 2. Auflage, Mannheim 1972, S. 43 unter: "am Montag".
Ich persönlich würde m.E. stilistisch besser so formulieren:
Ich lade Euch recht herzlich zum Samstag, den 10. Januar 2003 ein.
Auch möglich ist:
Ich lade Euch recht herzlich zum Samstag, dem 10. Januar 2003, ein.
Im ersten Satz ist der Monatstag eine selbständige Zeitangabe im Akkusativ. Es handelt sich also um eine Aufzählung, wobei nach der Angabe des Monatstags kein Komma (Beistrich) gesetzt werden darf. Im zweiten Satz ist die Datumsangabe eine nachgetragene Apposition und muß durch Kommas vom übrigen Satz getrennt werden.
> 2. ich würde formulieren: Im Mai dieses Jahres geschah...
> Ich höre sehr oft, z.B. auch im Radio:
> Im Mai diesen Jahres geschah...
> Was ist richtig?
> Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen Auskunft zu erhalten.
Das Demonstrativpronomen "dieser, diese dieses" wird immer stark gebeugt. Auch im männlichen und sächlichen Genitiv heißt es nur "dieses".
Richtig ist also: Im Mai dieses (nicht: diesen) Jahres geschah...
vgl. Duden Band 9: Die Zweifelsfälle der deutschen Sprache, 2. Auflage, Mannheim 1972, S. 185 unter: "dieser".
> Vielen Dank im Voraus.
> Elisabeth Egger
> Gabriel-Max-Str. 23
> 81545 München
Die neuen Regeln verursachen eine Beliebigkeitsschreibung, so daß die einheitliche Orthographie zerstört wird. Wir raten, die bewährte traditionelle Orthographie beizubehalten. Dazu haben Sie laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1998 das Recht; denn der Neuschrieb gilt danach nur für die Schulen. Er wird laufend von den Reformern verändert, weil er in der Bevölkerung wegen seiner Mängel nicht die erhoffte Akzeptanz findet.
Solange in unserer Internetseite noch keine spezielle Rubrik "Sprachberatung" eingerichtet ist, können Sie solche Fragen auch in unserem Gästebuch stellen: http://www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=62
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riebe, OStR i.R. |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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