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Michael Röhrig Gast
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: Freitag, 19. Aug. 2005 11:42 Titel: Punkt nach Fotounterschriften |
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Hallo allerseits,
ich habe eine Frage, auf die auch der einschlägige §68 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung keine eindeutige Antwort gibt: Muss eine Fotounterschrift mit einem Punkt geschlossen werden oder nicht?
Herzlichen Dank im Voraus
Michael |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Freitag, 19. Aug. 2005 13:25 Titel: Punkt nach Fotounterschriften? |
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Punkt nach Fotounterschriften?
Michael Röhrig hat folgendes geschrieben: | Hallo allerseits,
ich habe eine Frage, auf die auch der einschlägige §68 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung keine eindeutige Antwort gibt: Muss eine Fotounterschrift mit einem Punkt geschlossen werden oder nicht?
Herzlichen Dank im Voraus
Michael |
Es stehen viele Nachschlagewerke zur Verfügung, z.B.
1. DUDEN: Rechtschreibung, 20. Auflage, 1991 –
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=611#611
Dieser Duden von 1991 ist der letzte in der traditionellen Orthographie und mit den traditionellen Regeln. Er gilt für alle Bürger, außer in Schulen und Behörden.
In den Regeln R 160 bis R 167 ist der Punkt geregelt.
R 160: Der Punkt steht nach einem Aussagesatz. (Duden 1991, Seite 53).
R 163: Der Punkt steht nicht nach freistehenden Zeilen z.B. Überschriften usw., die durch ihre Stellung vom übrigen Text abgehoben sind.
2. DUDEN: Neue Rechtschreibung, 22. Auflage, 2000
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=810#810
Der Punkt ist ein Satzschlußzeichen (Duden 2000, Seite 81, K 152). Siehe § 67 Regeln der sog. amtlichen Neuregelung.
Der Punkt steht nicht nach freistehenden Zeilen, die durch ihre Stellung vom übrigen Text abgehoben sind <§ 68 (1) Regeln der sog. amtlichen Neuregelung>. Das gilt z.B. für Überschriften, Buch- und Zeitungstitel <§ 68 Regeln der sog. amtlichen Neuregelung> Anschriften in Briefen und auf Umschlägen, Datumszeilen, Grußzeilen, Unterschriften <§ 68 (3) Regeln der sog. amtlichen Neuregelung> (Duden 2000, Seite 81, K 153).
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Daraus ergibt sich, daß eine kurze Fotounterschrift ohne Punkt steht (ausnahmsweise auch, wenn es sich um einen kurzen Satz handelt), da es sich um eine freistehende Zeile handelt, die durch ihre Stellung vom übrigen Text abgehoben ist.
Handelt es sich jedoch bei der Fotounterschrift um einen Kommentar in mehreren Zeilen und Sätzen, dann müssen diese selbstverständlich durch Punkte getrennt werden. Man kann eben nicht ohne Punkt und Komma verständlich schreiben.
Damit wird sowohl im traditionellen Duden als auch im neuen Duden, der vorspiegelt, „amtlich“ und somit allgemeingültig zu sein, der allgemeine Schreibgebrauch wiedergegeben.
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Anmerkungen:
Es gibt kein Rechtschreibgesetz - http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=634#634 - und somit keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform - www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=251 -.
Somit gilt auch nach dem 1. August 2005 die traditionelle Orthographie weiter. Es gilt, was der Reformer Professor Horst Haider Munske sagt: „Alles Rotgedruckte ist falsch! Man vermeide die roten Giftpilze im Duden!“ In: Schule in Frankfurt (SchiFF), Nr. 44, Juni 2001, www.schule-in-frankfurt.de/44/44-04.htm :-)) |
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Gast
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: Donnerstag, 25. Aug. 2005 17:27 Titel: Re: Punkt nach Fotounterschriften? |
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Herzlichen Dank für die Antwort.
Gruß
Michael Röhrig |
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