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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Montag, 17. Mai. 2004 11:58 Titel: Schreibreform als Straftatbestand und Sittenwidrigkeit |
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Schreibreform als Straftatbestand und Sittenwidrigkeit
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Briefe an die Herausgeber
An den Pranger
Zu diversen Rechtschreibreform-Beiträgen, zuletzt „Sieben Fragen und noch immer keine Antwort“ (F.A.Z.-Feuilleton vom 30. Dezember): Bisher haben sich fast ausschließlich Schriftsteller und Germanisten kritisch, letztlich aber vergebens mit der sogenannten Rechtschreibreform auseinandergesetzt. Sollte man in der Beurteilung dieses Wechselbalgs nicht einmal versuchen, nach strafrechtlichen Gesichtspunkten vorzugehen? Der Katalog der in Frage kommenden Tatbestände ist lang und schwerwiegend. Er reicht vom öffentlichen Ärgernis über groben Unfug (zum Beispiel Schlussstrophe, Stofffetzen), Körperverletzung am Sprachkörper der deutschen Sprache, Freiheitsberaubung (Zwang zur Getrenntschreibung), Verschwendung öffentlicher Mittel bis zur Kollektivbeleidigung aller Benutzer der deutschen Schriftsprache. Vielleicht ist sogar der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt, wenn man berücksichtigt, daß eine Laienbruderschaft ohne ausreichende Qualifikation sich widerrechtlich der deutschen Sprache bemächtigt hat.
Im Mittelalter wurden Verbrecher an den Pranger gestellt. Vielleicht sollte man die Damen und Herren, die diese Reform verbrochen haben, einmal in der Zeitung abbilden unter Angabe ihres Namens und ihrer Gehaltsstufe. Damit sind nicht die Kultusminister gemeint, denn die haben nur als willfährige Handlanger unterschrieben, ohne zu ahnen oder gar zu wissen, was sie da unterschreiben. Gesetze sind keine Gottesurteile. Sie können geändert werden, wenn sich ihre Unbrauchbarkeit herausstellt. Also, worauf warten wir noch?
Ludwig Schichtl, Baldham
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 23 vom 28. Januar 2004, S. 8
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Vgl. auch: Verstöße gegen haushaltsrechtliche Grundsätze
www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?p=589#589
Wegen mehrmaliger Hackerangriffe eines Kriminellen seit Ende März 2005 mit Löschung aller Wikipedia-Stränge nun:
www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=589#589
Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Montag, 09. Mai. 2005 11:25, insgesamt 5mal bearbeitet |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Montag, 17. Mai. 2004 12:02 Titel: Es gibt weder ein Rechtschreibgesetz noch eine Rechtsverordn |
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Es gibt weder ein Rechtschreibgesetz noch eine Rechtsverordnung
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Briefe an die Herausgeber
Der Mensch ist frei
Es hat den Anschein, daß eine breite Öffentlichkeit immer noch der Ansicht ist, daß die reformierte Rechtschreibung durch ein Gesetz eingeführt worden sei und deshalb verbindlichen Charakter habe. Auch Ludwig Schichtl geht in seinem wunderbaren Leserbrief „An den Pranger“ (F.A.Z. vom 28. Januar) anscheinend noch davon aus, weil er am Schluß schreibt: „Gesetze sind keine Gottesurteile. Sie können geändert werden, wenn sich ihre Unbrauchbarkeit herausstellt. Also, worauf warten wir noch?“ Tatsächlich haben die Kultusminister aber ohne jede parlamentarische Legitimation gehandelt und sich per KMK-Beschluß selbst dazu ermächtigt, die Regelungsgewalt über die deutsche Orthographie an sich zu reißen. Sie haben die Rechtschreibreform mit fadenscheinigen rechtlichen Begründungen auf dem simplen Verwaltungsweg per Erlaß an den Schulen eingeführt.
Daß es sich dabei nicht einmal um eine Rechtsverordnung handelt, erhellt schon daraus, daß die Kultusminister gemäß Artikel 80 GG zum Erlaß von Rechtsverordnungen selbst durch ein Gesetz hätten ermächtigt werden müssen. Leider hat das Bundesverfassungsgericht diese Usurpation in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 nicht beanstandet, sondern wie folgt argumentiert: „Das Grundgesetz enthält kein Verbot, die Rechtschreibung zum Gegenstand staatlicher Regelung zu machen. Ein solches Verbot folgt auch nicht daraus, daß der Staat zur Regelung der Rechtschreibung nicht ausdrücklich ermächtigt worden ist. Dem Grundgesetz liegt nicht die Vorstellung zugrunde, daß sich jede vom Staat ergriffene Maßnahme auf eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zurückführen lassen müsse. Es geht vielmehr von der generellen Befugnis des Staates zum Handeln im Gemeinwohlinteresse aus, erlegt ihm dabei aber sowohl formell als auch materiell bestimmte Beschränkungen auf.“ Daß sie mit dieser allzu großzügig bemessenen und de facto nicht präzise eingeschränkten Vollmacht einer staatlich inszenierten Verhunzung der deutschen Orthographie Tür und Tor geöffnet haben, ist den Verfassungsrichtern mit Recht angekreidet worden. Sie haben zwar selbst aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts die Bemerkung zitiert, daß die Akzeptanz (einer Rechtschreibreform) „maßgebend von der innerstaatlichen und fachlichen Kompetenz dieses Normgebers abhänge“, aber wohl ebensowenig wie dieses mit dem Murks der Reformer und der Inkompetenz der Kultusminister gerechnet. Im Urteil wird immerhin zugegeben, die Rechtschreibung „beruhe im deutschen Sprachraum nicht auf Rechtsnormen, sondern auf sprachlichen und damit außerrechtlichen Regeln, die auf Akzeptanz angewiesen seien.“ Die Verfassungsrichter räumen darüber hinaus auch ein, daß es mit der rechtlichen Verbindlichkeit der Rechtschreibreform nicht weit her ist: „Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden.“ Sie geben einige Zeilen vorher sogar zu, daß sie nicht einmal untersucht haben, „ob das allgemeine Freiheitsrecht des Artikel 2 Absatz 1 GG oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG dem einzelnen einen Anspruch darauf gewährt, weiterhin so schreiben zu dürfen, wie dies bisheriger Übung der Schreibgemeinschaft entspricht.“
Wenn die reformierte Schreibung 2005 tatsächlich in den Schulen verbindlich gemacht werden sollte, kann man davon ausgehen, daß es aufgrund dieser Unterlassung zu neuen Verfassungsbeschwerden kommen wird. Zumindest volljährige Schüler der oberen Klassen wird niemand zum Gebrauch der reformierten Orthographie zwingen können. Die hessische Verfassung ist in diesem Punkt ganz eindeutig: Artikel 2, (1) Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt. (2) Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, wenn nicht ein Gesetz oder eine auf Gesetz beruhende Bestimmung es verlangt oder zuläßt. Gemäß Artikel 142 GG bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 „auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten“.
Günter Loew, Rodenbach
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 48 vom 26. Februar 2004, S. 42
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Vgl. auch:
- Kein Rechtschreibgesetz
http://www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=252
Wegen mehrmaliger Hackerangriffe eines Kriminellen seit Ende März 2005 mit Löschung aller Wikipedia-Stränge nun:
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=252
- Keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform
http://www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=251
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=251
Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Montag, 09. Mai. 2005 11:27, insgesamt 1mal bearbeitet |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Mittwoch, 02. Jun. 2004 15:10 Titel: Die Rechtschreibreform als Verstoß gegen die guten Sitten |
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Die Rechtschreibreform als Verstoß gegen die guten Sitten
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Antwort
Die Fragen sind beantwortet.
Wer hier zu Hause ist, weiß, welche guten Sitten gemeint sind. Wenn Lehrbücher behaupten und Lehrer lehren, daß zwei mal zwei gleich fünf ist, dann ist das ein Verstoß gegen die guten Sitten. Für die Naturwissenschaften gibt es schon Ethik-Kommissionen gegen Fälschungen. Wer in den Geisteswissenschaften die Wahrheit verdreht, kommt bisher ungeschoren davon.
Die Kultusminister behaupten z.B., durch die vorgesehenen Änderungen würden keine richtigen Schreibweisen falsch. Das ist eine Lüge, kein bloßer Irrtum, denn die Kultusminister sind längst darauf hingewiesen worden, daß es sich in Wirklichkeit anders verhält. Von ähnlichem Kaliber ist die Behauptung über die Erleichterung des Schreibens und die Fehlerverminderung. Jeder Lehrer weiß das, und trotzdem wird ununterbrochen weitergelogen.
Man muß weit zurückgehen, um in der deutschen Geschichte auf Verhältnisse zu stoßen, unter denen Regierungslügen so hartnäckig aufrechterhalten wurden.
Die permanente Selbstevaluation der Reformer, die Vermischung von Geschäftsinteresse und öffentlichem Auftrag bei Kommission und Beirat, die Annullierung der Volksgesetzgebung in SH – sind das etwa keine Verstöße gegen die guten Sitten, diesmal im ganz normalen Sinn des Wortes?
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02.06.2004 08.50, Theodor Ickler
Forum > Rechtschreibforum > Unterricht mit „neuen“ Schulbüchern
http://www.rechtschreibreform.de/php/einzelner_Datensatz.php?BeitragNr=23256 |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Samstag, 19. Jun. 2004 06:06 Titel: Rechtschreibunternehmer |
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Rechtschreibunternehmer
Kurz nachgedacht
Da der neue Duden, wie Dudenautor Christian Stang präzisierend mitteilt, am 28. August erscheinen wird und die Bertelsmann-Konkurrenz sich bestimmt nicht die Butter vom Brot nehmen läßt, muß man annehmen, daß die neuen Rechtschreibwörterbücher redaktionell schon seit einiger Zeit so gut wie fertig sind. Dann liegt die weitere Annahme nahe, daß die Kultusminister ihre letzten Beschlüsse gerade deshalb unterzeichnet haben, weil - wie damals in Wien - durch mächtige Konzerne alles schon vorbereitet war. Duden und Bertelsmann sind ja in Zwischenstaatlicher Kommission und Beirat mehrfach vertreten, sie bestimmen also in jeder Hinsicht, wo es langgeht. In diesem Sinne ist es auch folgerichtig, daß die KMK für den in Aussicht gestellten neuen „Rat“ ankündigt, er solle aus „Interessenvertretern“ und nicht etwa aus Fachleuten bestehen.
Weiter darf man annehmen, daß auch Produkte wie das Wahrig-Universalwörterbuch bereits überarbeitet ist, daß folglich Peter Eisenberg seit längerer Zeit mit der Umsetzung einer Kompromißlösung auf der Grundlage der Neuregelung beschäftigt ist. Er möchte ja die „kulturpolitische Katastrophe“ eines Scheiterns der Rechtschreibreform verhindern ....
18.6.2004, Theodor Ickler
www.rechtschreibreform.com/Perlen/KraftBank/KraftBank.pl?FriJun1805:15:44CEST2004 |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Samstag, 19. Jun. 2004 06:12 Titel: RSR und Korruption |
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RSR und Korruption
Bei dem Beitrag von Theodor Ickler mußte ich spontan an den Kölner Müllskandal denken.
Dort wurden Politiker geschmiert, um eigenartige Entscheidungen zu treffen, an denen wiederum andere kräftig verdienten - wie bei der RSR.
Nur, in Köln wurde die Korruption nachgewiesen und es gab rechtskräftige Urteile. Und genau hier ist der Unterschied zur RSR.
Das Zusammenspiel von Politik und Verlagen bei der RSR stinkt ganz penetrant nach Korruption. Wenn es gelingen würde, hierfür handfeste Beweise zu finden, wäre das ein großer Erfolg für uns Reformgegner.
Es muß ja nicht gleich ein Kultusminister eingebuchtet werden (obwohl - der Gedanke ist garnicht einmal unsympathisch). Ein Beweis würde jedenfalls das ganze Lügengebäude der RSR zum Einsturz bringen.
18.6.2004, JüBö
www.rechtschreibreform.com/Perlen/KraftBank/KraftBank.pl?FriJun1821:56:44CEST2004 |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Montag, 09. Mai. 2005 11:15 Titel: Strafantrag wegen Veruntreuung |
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Ein Rechtsanwalt meinte, man solle Strafantrag wegen Veruntreuung stellen.
Anmerkungen:
Bei der Milliardenverschwendung von Steuergeldern handelt es sich um ein Weiße-Kragen-Verbrechen (ein White-collar-crime).
Siehe: Zu den Kosten der Rechtschreibreform –
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=433
Daher taucht bei jenem Juristen die Frage auf, ob man nicht einen Strafantrag wegen permanenter Veruntreuung von Steuergeldern stellen soll.
- Kein Rechtschreibgesetz - http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=252
- Keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform - http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=251
„Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!“ (VRS) |
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