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DUDEN-Rechtschreibtest

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Dienstag, 12. Okt. 2004 20:20    Titel: DUDEN-Rechtschreibtest Antworten mit Zitat

SELBSTVERSUCH
Test in Rechtschreibung

Wer wissen will, wie gut er die neue Rechtschreibung beherrscht, kann sich im Internet einem kostenlosen Test unterziehen. Die Prüfung dauert etwa zehn Minuten und es gibt anschließend ein persönliches Erfolgsprofil. www.duden.de/rechtschreibtest

Ver.di PUBLIK Nr. 6/7, Juni/Juli 2004, S. 15
Siehe auch: www.verdi-publik.de
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Rominte van Thiel



Registriert seit: 06.09.2004
Beiträge: 7
Wohnort: 91341 Röttenbach

Beitrag: Mittwoch, 13. Okt. 2004 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal den Duden-Rechtschreibtest gemacht. Ich habe mich bemüht, möglichst den allergrößten Blödsinn anzukreuzen. Damit habe ich noch ganz passabel abgeschnitten und wäre wahrscheinlich "würdig", mich in das Heer der Schwachsinnsschreiber einzureihen.
WIE schwachsinnig das alles ist, habe ich erst beim Durchführen des Tests gemerkt. Zwar sträubten sich mir schon seit Jahren die Haare, aber nach diesem Test stehen sie mir geradezu zu Berge. Mit diesem Test und den sich widersprechenden Regeln hat Duden sich selbst ad absurdum geführt.
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Sigmar Salzburg



Registriert seit: 30.06.2004
Beiträge: 42

Beitrag: Mittwoch, 13. Okt. 2004 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Anfang des Jahres wurde beim Duden-Test „aufsehenerregend" noch als Fehler gewertet, obwohl es damals wie heute nach jeweils aktuellem Duden zulässig war und ist. Jetzt ist „Aufsehen erregend" im Text festgeschrieben und aus dem Fragenkatalog herausgenommen. Nach „aufwendig" wurde nicht gefragt. Jetzt fühlt man sich aber bemüßigt, durch blaue Schrift mit Klappfenster darauf hinzuweisen, daß man auch „aufwändig" schreiben dürfe. („Sie sind über »aufwendig« gestolpert? ...") Bei „Aufsehen erregend" macht man das nicht. Hier will man wohl die alte, wieder zugelassene Schreibweise geheimhalten.
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