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Bürgerantrag an Stadtverwaltung

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Samstag, 11. Sep. 2004 15:26    Titel: Bürgerantrag an Stadtverwaltung Antworten mit Zitat

Liebe Rechtschreibfreunde,

die Stadt Braunschweig hat in der letzten Woche bekanntlich auf Vorschlag ihres Oberbürgermeisters beschlossen:

„Die Stadtverwaltung kehrt wieder zu den alten Rechtschreibregeln zurück.“ Vgl. www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=525 -.

Der OB will damit, wie auf einer Internetseite der Stadt Braunschweig zu lesen ist, explizit „ein Zeichen“ gegen die „Rechtschreibreform“ setzen.

Diese Initiative sollte bundesweit viele Nachahmer finden, um einen offiziellen Zug weg von der „Rechtschreibreform“ in Bewegung zu setzen. Die Oberbürgermeister und Stadträte benötigen aber häufig einen „Anschub“ von ihren Bürgern. Deshalb empfehle ich Ihnen allen, an den Verwaltungschef Ihrer Kommune eine Eingabe zu schicken, die die Rückkehr zur konventionellen Rechtschreibung empfiehlt. Der Antrag könnte etwa lauten:

Die Stadtverwaltung kehrt zur konventionellen deutschen Rechtschreibung zurück, wie sie vor Durchführung der sog. Rechtschreibreform auch an Schulen gültig war und von der Bevölkerung weiterhin mehrheitlich bevorzugt wird.

In Nordrhein-Westfalen sollte man seinen Antrag auf den § 24 der Gemeindeordnung gründen („Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“ [...]) In anderen Bundesländern sollte man einen entsprechenden Paragraphen suchen oder die Rückkehr zur bewährten deutschen Rechtschreibung einfach ohne Bezug auf die Gemeindeordnung, aber mit Bezug auf den Braunschweiger Beschluß anregen.

Einen vollständigen Entwurf finden Sie anliegend als WORD-Dokument. Er stellt eine Langfassung dar, die Sie nach Belieben kürzen können: Möglich wäre etwa, die aus 7 Punkten bestehende Begründung durch einen allgemeinen Hinweis auf die bekannten Mängel der Reformschreibung und auch des neuen Dudens zu ersetzen und zu fordern, aus dem Scheitern der Reform nun endlich Konsequenzen zu ziehen. Auch der Internet-Text der Stadt Braunschweig am Ende ließe sich durch einen Verweis ersetzen.

Chancen für einen solchen Antrag kann man sich besonders bei CDU-Bürgermeistern ausrechnen. Schön wäre, wenn Sie diese Anregung Ihrerseits an Ihre Bekannten weiterleiten würden, damit die Rückkehr in möglichst vielen Städten thematisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Jürgen Martin
info@zebrafink.de
www.schriftdeutsch.de

P.S.:
Mir erscheinen solche Aktivitäten besonders wichtig, seit die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung einen faulen Kompromiß vorgeschlagen hat, der auch das (etwa die ss-Schreibung, die bis 95% der Änderungen ausmacht) akzeptiert, „was ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar ist“. Man stelle sich die Blamage für unsere Sprache vor, wenn dereinst zu lesen ist: Zur Jahrtausendwende wurde eine Rechtschreibreform durchgesetzt, weil sie zu 95% „ohne nennenswerten Schaden hinnehmbar“ erschien.
__________________________________________________________________

N. N.
Musterstraße 18
4000 Musterdorf
* 7 0210/333333
eMail: N.N.@T-Online.de


N. N. • Musterstraße 1 • 4000 Musterdorf

Stadt Musterdorf
Der Oberbürgermeister
Marktplatz 1

4000 Musterdorf


8. September 2004


Bürgerantrag gemäß § 24 (1) der Gemeindeordnung NW


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der folgenden Beschluß-Anregung wende ich mich an den Rat der Stadt Musterdorf:

Die Stadtverwaltung kehrt zur konventionellen deutschen Rechtschreibung zurück, wie sie vor Durchführung der sog. Rechtschreibreform auch an Schulen gültig war und von der Bevölkerung weiterhin mehrheitlich bevorzugt wird.

Die Gründe sind bekannt:

1. Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.07.1998 (Az.: 1 BvR 1640/97) mit Bezug auf die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wörtlich festgestellt: „Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt.“ Für die Kommunen ist sie also nicht bindend.

2. Die Schulschreibung wird, wie repräsentative Meinungsumfragen immer wieder belegt haben, seit ihrer Einführung von einer großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Viele Menschen schreiben weiterhin nach den alten Regeln, andere lassen ihre Texte PC-gestützt konvertieren. Es müßte für den Rat und die Verwaltung einer Stadt selbstverständlich sein, dieselbe Sprache zu sprechen und zu schreiben wie ihre Bürger.

3. Die Schulschreibung ändert nicht nur die Schreibung der deutschen Sprache, sondern verfälscht oder verdunkelt auch ihren Sinn. (Was ist eine „wohl verdiente“ Ehrung? Wie soll sich eine am Schreibtisch allein sitzende Person zum Formularfeld „allein stehend“ verhalten? Was ist der „letzte Wille“ oder ein falscher „Tipp“? Verminderte, willkürliche Kommasetzung etc.)

4. Die Schulschreibung ist ungrammatisch. („Er hat [ganz] Recht. Gestern Abend“ etc.)

5. Das Lesen „reformierter“ Texte ist schwieriger. (Fehlende Kommata, Wörter wie „hasserfüllt, Messerfassung, Messingenieur, Schlosserhaltung, Schlossstraße“ und andere „Missstände“)

6. Hyperkorrekte Schreibweisen und andere Fehler – übrigens auch in den Schulen – nehmen zu („Grüsse, Hinderniss, schliessen, Strasse“ etc.) und der Stellenwert der Rechtschreibung ab.

7. Durch eine Umkehr kann auch, wie der Braunschweiger OB schreibt, „ein Zeichen gesetzt werden, daß die gescheiterte „Rechtschreibreform“ nicht ohne Korrekturen bleiben kann.“ Bekanntlich plant auch der Oppositionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag eine Rückkehr zur bewährten konventionellen Rechtschreibung nach der Landtagswahl.

Angesichts der Schadensbilanz sollte das Argument, man dürfe die orthographische Einheit nicht gefährden, kein Hinderungsgrund für eine Rückkehr sein: Die Einheit wurde nicht durch die bewährte Rechtschreibung zerstört, sondern durch die Reform. Aus deren Scheitern sollten nun endlich Konsequenzen gezogen werden.

Anlaß dieser Anregung ist der folgende Internet-Artikel der Stadt Braunschweig vom 1. September 2004, der von einer entsprechenden Verfügung ihres CDU-Oberbürgermeisters berichtet:
________________________________________________

Stadtverwaltung kehrt zu alten Rechtschreibregeln zurück
Mehrheit im Verwaltungsausschuß für Hoffmanns Vorschlag

Braunschweig. Der Verwaltungsausschuß hat am Dienstag, 31. August, mit Mehrheit beschlossen, den Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann sofort umzusetzen, in der Braunschweiger Stadtverwaltung wieder die alte Orthographie anzuwenden. Im Rat soll die Angelegenheit nicht zusätzlich behandelt werden. Wörtlich lautet der Beschluß: „Die Stadtverwaltung kehrt wieder zu den alten Rechtschreibregeln zurück. Die Anwendung der neuen Regeln wird bis zu einer abschließenden Regelung der Ministerpräsidenten toleriert.“
Oberbürgermeister Dr. Hoffmann kündigte an, die alten Rechtschreibregeln über eine Organisationsverfügung im Laufe der Woche in der Verwaltung wieder einzuführen. Bediensteten der Verwaltung, die sich in der neuen Rechtschreibung sicherer fühlten, werde gestattet, sie anzuwenden, bis es in Deutschland eine endgültig akzeptierte Regelung gibt.
Nach Auffassung der Ausschußmehrheit sollte der Beschluß sofort und nicht erst im September gefaßt werden. Sie vertrat auch die Meinung, der Rat sei in dieser Angelegenheit nicht zuständig und müsse sie auch nicht an sich ziehen.
Die Minderheit im Ausschuß hatte ohne Erfolg den Übergang zur Tagesordnung beantragt. Als sie damit nicht durchkam, plädierte sie vergeblich auf eine Entscheidung im Rat.
„Ich freue mich über den Rückhalt für meinen Vorschlag im Verwaltungsausschuß“, sagte OB Hoffmann. Er werde seine Idee schnellstmöglich umsetzen. Damit solle ein Zeichen gesetzt werden, daß die gescheiterte „Rechtschreibreform“ nicht ohne Korrekturen bleiben kann. Die größten Sinnwidrigkeiten des neuen Regelwerks müßten beseitigt werden. Nur dann könne eine große Akzeptanz in Deutschland für die Rechtschreibregeln herbeigeführt werden. Das müsse das gemeinsame Ziel von Literatur, Publizistik und Politik sein.
________________________________________

Daß Bedienstete, die sich vermeintlich in der neuen Rechtschreibung sicherer fühlen, diese bis zu einer endgültig in der Bevölkerung akzeptierten Regelung anwenden, erscheint mir übrigens nicht notwendig, da immer noch alle Stadtbediensteten in konventioneller Rechtschreibung sozialisiert wurden und sinnentstellende Schreibweisen vermieden werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen


____________________
N. N.
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