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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Dienstag, 06. Jan. 2004 10:57 Titel: Zum Verfassungsrang der Sprache |
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<b>Die deutsche Sprache in den Verfassungen</b>
Artikel 8 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“
Und in Art. 116 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißt es: „Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind die Landessprachen der Schweiz.“
In § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und der Länder heißt es: „Die Amtssprache ist deutsch.“ und § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“
Aber weder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch die Verfassungen der 16 Bundesländer enthalten nach unserer Kenntnis ähnliche Aussagen über die deutsche Sprache.
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Anmerkung:
Siehe auch im Strang des VRS in Rechtschreibreform.com, um den sich niemand mehr kümmert, seit Verleger Matthias Dräger mich gesperrt hat:
Forum > Rechtschreibforum > VRS
www.rechtschreibreform.de/php/einzelner_Datensatz.php?BeitragNr=12268
Der Herausgeber ist nicht mehr Matthias Dräger:
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Die Redaktion der Rechtschreibseiten.
Derzeit verantwortlicher Redakteur:
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Deshalb findet man den VRS-Strang unter folgendem neuem Netzverweis:
http://rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?postid=12268#post12268
Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Samstag, 06. Okt. 2007 07:30, insgesamt 4mal bearbeitet |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Sonntag, 18. Jul. 2004 19:23 Titel: Zum Verfassungsrang der deutschen Sprache |
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Zum Verfassungsrang der deutschen Sprache
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Michels Stammtisch:
Verfassungsrang
„Der Bundesrat fordert eine gleichberechtigte Behandlung der deutschen Sprache auf EU-Ebene.“ Der Stammtisch im Deutschen Haus hört das gern, komme diese Forderung doch von denen, die in Deutschland für die Kulturpolitik und damit auch für den Kulturträger deutsche Sprache verantwortlich seien. Der Stammtisch meinte, nichts liege näher, als nun endlich dafür zu sorgen, daß die deutsche Sprache auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und deren Länderverfassungen Verfassungsrang erhalte. In Österreich heiße es im Artikel 8 der Verfassung: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“ Die Schweiz habe in ihrer Bundesverfassung festgelegt: „Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind Landessprachen der Schweiz.“ Im ersten Satz des zweiten Artikels der französischen Verfassung heiße es: „La langue de la Republique est le francais.“
In Deutschland sei im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Sprache als Amts- beziehungsweise Gerichtssprache festgelegt. Eine klare Aussage wie „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“ gebe es aber im Grundgesetz nicht. Die deutschen Kultusminister veranstalten statt dessen einen „Girl's Day“, um die Mädchen mit der Berufswelt vertraut zu machen. Der Stammtisch meinte dazu, daß Deutsch im Grundgesetz auch eine Art Selbstverpflichtung der Kultusminister bedeuten würde, nicht nur in Europa, sondern auch zu Hause im Alltag für die eigene Sprache einzutreten.
Preußische Allgemeine Zeitung vom 20. März 2004
www.webarchiv-server.de/pin/archiv04/1204paz13.htm
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Anmerkung:
Siehe auch im Strang des VRS in Rechtschreibreform.com, um den sich niemand mehr kümmert, seit Verleger Matthias Dräger mich gesperrt hat:
Forum > Rechtschreibforum > VRS
www.rechtschreibreform.de/php/einzelner_Datensatz.php?BeitragNr=12268
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Siede Hattstedt 3, 25856 Hattstedt
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Ruf 04846-6166
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