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Keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Montag, 26. Jan. 2004 09:15    Titel: Keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform Antworten mit Zitat

Keine Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform
Zur Desinformationskampagne der Reformer und Kultusminister und deren Verlagslobby

Die Reformer und die Dudenredaktion möchten zwar gern mit dem Wort „amtlich“ eine Allgemeinverbindlichkeit suggerieren. Aber die Reform ist nicht allgemeinverbindlich. Tatsächlich gilt sie nur für die Schulen und Behörden, aber nicht für rund 80 Prozent der Bevölkerung; denn es gibt kein Gesetz. Die Reform beruht nicht einmal auf einem Vertrag, sondern nur auf der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996.

Die Rechtschreibreform gilt nur für Schulen und Behörden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998 heißt es:

„Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, S. 59. - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980714_1bvr164097.html

Im Urteil des BVerfG vom 14. Juli 1998 steht auch, daß jedermann außerhalb des Schulbereichs auch nach dem 31. 7. 2005 nach den Regeln der traditionellen Orthographie schreiben kann.

Die Bevölkerung akzeptiert die Schlechtschreibreform auch nicht, wie der Volksentscheid in Schleswig-Holstein es zeigte, vgl. die VRS-Pressemitteilung zum 27. September 2003: „Gedenktag: Volksentscheid in Schleswig-Holstein“: www.vrs-ev.de/pm270903.php

Die Reform muß nur in den Schulen und Behörden rückgängig gemacht werden, wo sie den Schülern und Beamten mittels Erlaß an den Parlamenten vorbei aufgezwungen wurde. Die Presse hat sich nicht ganz freiwillig und auch nicht völlig gleichgeschaltet, sondern hat eigene Hausorthographien eingeführt, die von der Reform abweichen. Über 300 unabhängige Medien haben gar nicht umgestellt oder sind wie die FAZ nach einem Jahr Erprobung zur traditionellen Qualitätsorthographie zurückgekehrt, vgl. www.vrs-ev.de/pm130903.php -

Vgl. auch: Das Märchen von der Allgemeinverbindlichkeit der Rechtschreibreform -
21. Dezember 2003 9:13
www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=185&highlight=grammatica

Anmerkungen:

Wenn es kein Rechtschreibgesetz, sondern nur Erlasse der Exekutive gibt, ist es fraglich, ob die Kultusministerkonferenz überhaupt legitimiert ist, die Rechtschreibreform für einen kleinen Teil der Nation, die Schulen, für verbindlich zu erklären und so eine Sprachspaltung herbeizuführen. Außerdem wurde durch die Änderung die Geschäftsgrundlage zerstört. Siehe:
Wiener Absichtserklärung - Zerstörung der Geschäftsgrundlage - www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=374

Anmerkung II:
In den VRS-Links wurde „viewtopic“ durch „themaschau“ ersetzt, damit sie wieder funktionieren. Ende März/Anfang April 2005 gab es mehrmalige Hackerangriffe eines Kriminellen mit wiederholter Löschung aller Wikipedia-Stränge.
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