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Authentischer Abdruck gemäß Urheberrecht

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Sonntag, 16. Nov. 2003 14:20    Titel: Authentischer Abdruck gemäß Urheberrecht Antworten mit Zitat

Authentischer Abdruck gemäß Urheberrecht

In einem Leserbrief schreibe ich nach dem Betreff:
<B>Authentischer Abdruck gemäß Urheberrecht erbeten!</B>(1)

und erläutere dann in einer Fußnote:
1) Die Märkische Allgemeine Zeitung schrieb z.B. erläuternd dazu: „Der Autor ist Vorstandsmitglied des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege. Auf seinen Wunsch wurde im Text die alte (richtig: herkömmliche) Rechtschreibung beibehalten.“

Bemerkenswert ist, daß die meisten Leserbrief-Redaktionen meinem Wunsch entsprechen und den Brief in der traditionellen Orthographie abdrucken. Das ist eine Ermunterung für andere Leserbriefschreiber, diesen Wunsch ebenfalls zu äußern. Erst recht können sich Autoren auf ihr Urheberrecht und auf das Grundrecht der Freiheit der Kunst in Art. 5 GG berufen, so wie es Günter Grass und andere vormachen.

Allerdings schreiben die Redakteure meist wahrheitswidrig „alte Rechtschreibung“, obwohl es keine „alte“ Rechtschreibung gibt; denn die traditionelle Orthographie gilt gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 weiterhin auch über das Jahr 2005 hinaus für alle Bürger: www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rs19980512_1bvr164097

Etliche Leserbrief-Redakteure drucken den Leserbrief auf Wunsch in traditioneller Rechtschreibung, ohne dies besonders zu erwähnen. Andere Leserbrief-Reakteure weisen hingegen ausdrücklich auf die Ausnahme hin. Ich führe hier nach und nach aus meinem Archiv Beispiele auf, so wie sie mir in die Hand fallen:

16.05.2002 Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ), Potsdam:
Der Autor ist Vorstandsmitglied des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege. Auf seinen Wunsch wurde im Text die alte Rechtschreibung beibehalten.

22.10.2003 Warnow Kurier, Rostock:
Der Brief wurde auf Wunsch des Autors genau so übernommen, wie er ihn verfasst hat: in der alten Rechtschreibung.
___________________________

Literatur zur Rechtslage:

Rechtschreibreform berührt das Urheberpersönlichkeitsrecht. In: Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht 6/1997, S. 878

Wasmuth, Johannes: Verbot der Werkänderung und Rechtschreibreform. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) Nr. 11/2001, S. 858-865.

Dr. Wasmuth ist Rechtsanwalt und Leiter des juristischen Lektoratsbereichs im Verlag C.H. Beck in München. Als solcher befindet er sich an der Schnittstelle zwischen Autoren und Verlag, weiß also genau, worum es geht.



Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Freitag, 23. Jan. 2004 12:37, insgesamt 1mal bearbeitet
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Freitag, 23. Jan. 2004 10:14    Titel: Zum Urheberrecht der Autoren Antworten mit Zitat

<b>Zum Urheberrecht der Autoren

Beispiele</b>

„Die Redaktion respektiert den Wunsch Theodor Icklers, seine hier publizierte Festrede anlässlich der Preisverleihung am 21. September 2001 im Weimarer Wittumspalais, nicht auf die Reformorthographie umzustellen.“
Aus: Deutscher Sprachpreis 2001 für Theodor Ickler. In: „Wirtschaft & Wissenschaft“ (W & W), Stifterverbands-Zeitschrift, 4. Quartal 2001 - www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=240
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