Peter Schwenzer
Registriert seit: 01.09.2003 Beiträge: 56 Wohnort: Madrid
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: Freitag, 09. Jul. 2004 23:39 Titel: Juristische Texte mit Neuschrieb und Anglizismen in der Über |
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Mir fällt seit zirka 1 Jahr auf, daß sich der Neuschrieb langsam unter Anwälten zu verbreiten scheint, allerdings wie üblich unebachtet der tatsächlich reformierten Schreibweisen. Dies führt oft zu Auslegungsproblemen, wenn gleich man sich als erfahrener juristischer Übersetzer normalerweise denken kann, was gemeint ist.
Dazu kommen unnötige Anglizismen, die mitunter völlig fehl am Platze sind, oft in Form von Zwischentiteln oder als Kapitelunterteilung. Diese Anglizismen lassen sich immer viel besser und eleganter auf Deutsch ausdrücken.
Auch bei Notaren ist oft festzustellen, daß sie offensichtlich meinen, bei amtlichen Urkunden einfach Englisch (oft dazu noch schlechtes Englisch) benutzen zu können, so als wäre Englisch in Spanien Amtssprache. Das kompliziert die beeidigte Übersetzung, bei der statt einem dann zwei Vereidigte Übersetzer notwendig werden, denn es muß aus zwei Sprachen ins Spanische übersetzt werden.
Ernste Probleme kann der Neuschrieb bei Gerichtsverfahren verursachen, denn die unkorrekte Worttrennung führt zu Sinnänderungen und kann Nachteile für die betroffene Streitpartei haben, denn jetzt ist der freien Auslegung Tür und Tor geöffnet.
Bisher habe ich nur seitens Übersetzern "Beanstandungen" zu hören bekommen, die doch behaupten, die RSR wäre in Deutschland Gesetz und damit zwingend. Das kann ich inzwischen sehr gut widerlegen, nicht zuletzt dank der hilfreichen Hinweise von Herrn Riebe. Man bekommt dann geradezu empörte Äußerungen zu hören, "man habe überhaupt nicht die neue Rechtschreibung beachtet", so als wäre das deliktiv und ein Zeichen für Sprachunkundigkeit, Dummheit und Ungebildetheit, mangelnde Professionalität usw. Von Kunden habe ich allerdings noch nie solcherlei "Beanstandungen" bekommen.
Es wäre interessant, die Erfahrungen anderer Übersetzer zu lesen. |
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