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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Rechtschreibreform

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Mittwoch, 13. Okt. 2004 19:56    Titel: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Rechtschreibreform Antworten mit Zitat

FAQ [Frequently Asked Questions]: Die Rechtschreibreform

Berlin (dpa) - Bis vor wenigen Wochen schien die verbindliche Einführung der Rechtschreibreform zum August 2005 perfekt zu sein. Nach der Ankündigung der Axel Springer AG und des Spiegel-Verlags, zur alten Rechtschreibung zurückzukehren, scheint jetzt nur noch das Chaos perfekt.

WAS IST DIE GRUNDLAGE DER RECHTSCHREIBREFORM?

Sie beruht auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995, der Zustimmung der Ministerpräsidenten (1995), der internationalen Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996 und der Zustimmung des Bundes (1996). Gültig ist die Reform in Deutschland formal für den Schulbereich und die Amtssprache. Nach der Übergangszeit soll die Reform dort zum 1. August 2005 verbindlich werden. Bisher wurde in den Schulen die alte Rechtschreibung zwar gekennzeichnet, aber nicht als Fehler zur Notengebung herangezogen. Damit soll es in knapp einem Jahr vorbei sein. Außerhalb der Schulen gibt es weiter keine Sanktionsmöglichkeiten - z.B. Medien können also nicht zur neuen Rechtschreibung gezwungen werden, Rechtschreibung ist ja kein Gesetz.

SIND ALLEINGÄNGE MÖGLICH?

Nach der Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden. Unklar ist, ob einzelne Länder Alleingänge starten und die Reform rückgängig machen könnten. Für den Geltungsbereich der Amtssprache wurde die Wiener Vereinbarung auch vom Bund unterzeichnet (Zustimmung: 17. April 1996). Dieser will sich aber nach Auskunft des zuständigen Bundesinnenministeriums nicht zu einem möglichen Ausstieg des Bundes aus der Vereinbarung äußern [ Auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Kommunen, können auch Städte und Gemeinden eigene Wege gehen, siehe Braunschweig: www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=525 und Rastatt: www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=556 -, MR].

HAT DIE RECHTSCHREIBUNG DEN RANG EINES GESETZES?

Nein. Die Rechtschreibung wird nicht gesetzlich festgelegt [ www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=252 ]. Die Reform beruht auf den Beschlüssen der Länder und des Bundes sowie der Absichtserklärung von Wien [ www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=374 ] und tritt automatisch in Kraft. Strittig ist, wie bindend diese ist. Grundsätzlich setzen alle Änderungen an der Reform nach Auffassung der Kultusministerkonferenz eine Entscheidung der politischen Gremien voraus. Das sind also Bundesländer, Bund und die internationalen Partner.

Nach Einschätzung des Bonner Staatsrechtlers Wolfgang Löwer kann ein einzelnes Bundesland nicht ohne weiteres ausscheren. Trotz Landeszuständigkeit könnten die Bundesländer nach dem Grundsatz der Bundestreue gezwungen sein, an der von ihnen selbst mitgetragenen Reform festzuhalten, sofern nicht eine Einigung über deren Rücknahme zu Stande komme. Der Professor hatte die Kultusministerkonferenz in Sachen Rechtschreibreform vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten [Siehe: Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97 - www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rs19980512_1bvr164097 ].

Andere, wie der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege in Nürnberg, halten es ohne weiteres für möglich, dass einzelne Bundesländer [auf grund der Kulturhoheit der Länder, MR] eigene Wege gehen oder der Bund die Wiener Absichtserklärung verwirft [ www.vrs-ev.de/pm090804.php -, siehe dazu insbesondere den Verfassungsrechtler Rupert Scholz: http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=2327#2327 -, MR]. Von Letzterem ist auch Löwer überzeugt. Die internationale Vereinbarung könne nach den Regeln des Völkerrechts «aus wichtigem Grund» gekündigt werden - also beispielsweise, wenn die Einheitlichkeit der Schreibweise in Deutschland gefährdet wäre.

WIE LANGE LIEGT DIE LETZTE REFORM ZURÜCK?

Zuletzt gab es 1902 eine Reform der deutschen Rechtschreibung. Ein Jahr zuvor hatten Bevollmächtigte der deutschen Länder, ein österreichischer Kommissar sowie Vertreter einiger Institutionen und das Buchgewerbe drei Tage über eine einheitliche deutsche Orthografie debattiert. 1902 wurde die Reform von den Ländern sowie den Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz umgesetzt. Der erste Anlauf von 1875 war im Folgejahr noch gescheitert [dpa ist desinformiert. 1902 gab es keine Reform, siehe unten den kritischen Kommentar. Die einzige Rechtschreibreform gab es im Dritten Reich im Jahre 1944 - www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=296 -, MR].

IST EINE VOLKSABSTIMMUNG ZUR RECHTSCHREIBREFORM MÖGLICH?

Eine bundesweite Volksabstimmung ist nach der bisherigen Gesetzeslage nicht möglich [Volksentscheide sind aber in den einzelnen Bundesländern möglich, siehe z.B. den Volksentscheid in Schleswig-Holstein - www.vrs-ev.de/pm270903.php - oder zur Zeit die „Volksinitiative Niedersachsen zur Rechtschreibreform“ - www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=510 -, MR].

Braunschweiger Zeitung, Freitag, 8. Oktober 2004
www.newsclick.de/index.jsp/menuid/270936/artid/3328152
_________________________________________________

Kritischer Kommentar zu

WIE LANGE LIEGT DIE LETZTE REFORM ZURÜCK?

Dpa ist desinformiert. Eine Bestandsaufnahme des Schreibgebrauchs wie 1901/02, d.h. ein deskriptives Vorgehen, ist keine Reform. Dagegen schafft die Reform von 1996 etwa Neues, sie geht präskriptiv vor. Vgl. Präskription oder Deskription? www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=235

Theodor Ickler schreibt dazu:

„Die ‚Rechtschreibreform von 1901’ – eine Legende

Unter Fachleuten ist bekannt, daß die um 1900 übliche Rechtschreibung nach der Zweiten Orthographischen Konferenz (1901) keineswegs „reformiert“, sondern im Gegenteil gegen willkürliche Veränderungen unter staatlichen Schutz gestellt wurde. Das hat insbesondere Wolfgang Kopke in seiner hervorragenden Dissertation (1995) noch einmal genau nachgewiesen.

Trotzdem arbeiten die Reformer und ihre Freunde mit der Legende einer damals durchgeführten Reform, sei es, weil sie einen Präzedenzfall staatlicher Orthographielenkung (Der eigentliche Präzedenzfall ist, wie wir gleich sehen werden, die Reform des Reichserziehungsministers Rust. Sie wird von den Reformern totgeschwiegen.) benötigen, sei es, um die „staatliche Regelungsgewalt“ über die Orthographie von jenem Ereignis abzuleiten. Die verfassungsrechtliche Haltlosigkeit dieser Argumentation ist bei Kopke umfassend begründet [...]“ (Ickler, Theodor: REGELUNGSGEWALT. Hintergründe der Rechtschreibreform. St. Goar: Leibniz Verlag, 2001, S. 76)

Icklers Fazit: Die „Reform von 1901“ ist ein Phantasieprodukt.

Der ehemalige Reformer Horst H. Munske kommt nach einer sorgfältigen Analyse aller Regelungsbereiche zu dem Ergebnis:

„Diese Rechtschreibreform ist nach Art und Umfang der vorgesehenen Änderungen tatsächlich eine Reform, ein wesentlicher Eingriff in die Struktur der Schriftnorm des Deutschen. Und sie ist die allererste Rechtschreibreform in der deutschen Sprachgeschichte. Denn im Jahre 1901 war praktisch nur der geltende Usus sanktioniert worden. Deshalb genügte hierfür eine einmalige Konferenz von drei Tagen.“ (Eroms/Munske (Hg.): Die Rechtschreibreform: Pro und Kontra, Berlin 1997, S. 154 f.)
(Ickler, Theodor: REGELUNGSGEWALT. Hintergründe der Rechtschreibreform. St. Goar: Leibniz Verlag, 2001, S. 9)

Anmerkung:
In den VRS-Links wurde „viewtopic“ durch „themaschau“ ersetzt, damit sie wieder funktionieren.


Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Montag, 03. Apr. 2006 22:11, insgesamt 2mal bearbeitet
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Manfred Riebe



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Beiträge: 2840
Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg

Beitrag: Montag, 03. Apr. 2006 21:58    Titel: Ralph Babel: FAQL.de Antworten mit Zitat

Ralph Babel: Reform und Kritik - FAQL.de

* Schüler
* Kosten
* Wichtigeres
* Undemokratisch
* Zu spät!
* Weniger Regeln
* 1901 veraltet
* 5000 Wörter
* Einheitlichkeit
* Alles umsonst?
http://faql.de/reform.html

Ralph Babel
http://babel.de/
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