Günter Schmickler
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: Dienstag, 22. Jan. 2008 12:35 Titel: Hier geht was schief! |
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Hier geht was schief!
Der Hamburger Bürgermeister Ole von Beust kündigte für den Fall einer Wahlniederlage seinen Ausstieg aus der Politik an. Laut einer ap-Meldung (General-Anzeiger Bonn, 21. Januar 2008) antwortete er auf die Frage, was er mache, wenn es am Wahltag schief gehe: „Jedenfalls keine Politik mehr.“
Zur Erinnerung:
„Schiefgehen" im Sinne von "mißlingen" war bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Rechtschreibreform (1996) ein unangefochtenes Kompositum. Im ersten „Reformduden“ tauchte dann, rot hervorgehoben, die neue Wortgruppe „schief gehen“ auf. Die Begründung fand sich im § 34 der „Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung“. Da das Adjektiv „schief“ steiger- und erweiterbar ist, mußte es fortan vom Verb getrennt geschrieben werden, zum Beispiel: „Die Sache ist total schief gelaufen“.
Im Duden von 2000 wurde diese Neuerung bekräftigt und die Zusammensetzung „schiefgehen“ ausdrücklich als „alte Schreibung“ gebrandmarkt.
Die „Reform der Reform“ entdeckte dann die Getrennt- oder Zusammenschreibung als Mittel der Bedeutungsdifferenzierung neu. So findet sich in der 24. Auflage des Duden wieder das Kompositum „schiefgehen ugs. für misslingen“, ohne fakultative Variante, ohne besondere Kennzeichnung oder Hervorhebung – als wäre es nie anders gewesen.
Das wäre eine durchaus begrüßenswerte Rückbesinnung auf das Bessere, wenn unsere „Berufsschreiber“ sich danach richten würden. Aber von denen haben wohl einige das Auseinanderschreiben so liebgewonnen (oder „lieb gewonnen“?), daß sie nicht mehr davon lassen können. |
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