Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Montag, 27. Nov. 2006 16:15 Titel: Rechtschreibreform und Universität |
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Nur eine Mischung ist nicht zulässig
An der Universität wird in der Regel gesagt, daß man in wissenschaftlichen Arbeiten entweder in neuer oder alter bewährter Rechtschreibung schreiben solle. Eine Mischung, eine Beliebigkeitsschreibung, sei nicht zulässig.
„Eine Mischung ist nicht zulässig.“ So steht es auch hier:
* Seminararbeiten in bewährter Orthographie
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=352
Das ist doch herrlich. Da kann man in traditioneller Orthographie schreiben, d.h. ohne lästige Varianten. Aber wer beherrscht heute noch eine der beiden Rechtschreibungen fehlerlos, ohne in den Duden zu schauen? Nicht einmal Lehrer und Professoren können es, so daß es eine Beliebigkeitsschreibung gibt. Wie aber will man Ihnen Verstöße nachweisen? Der Prüfer müßte in mehreren Wörterbüchern nachschlagen. Deshalb beschränken sich die Korrektoren aus Bequemlichkeit auf die ß/ss-Schreibung.
Dagegen kann ein Student in den Duden schauen. Man sendet ja auch ein Bewerbungsschreiben nicht ohne genaue Korrektur ab. Welche Hilfen gibt es noch?
* Umstellung des Schreibprogramms auf Qualitätsorthographie
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=132
Des weiteren kann man sich wenden an unsere:
* Sprachberatung
http://www.vrs-ev.de/forum/viewforum.php?f=22
wo man kostenlos Auskunft erhält.
Der Student hat auch das Recht, seine benoteten Arbeiten einzusehen, zu kopieren und zu überprüfen, ob richtig korrigiert wurde und - wenn nötig - Widerspruch zu erheben.
Allgemeines zum Thema:
* Rechtschreibreform und Arbeitnehmer
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=42
* Zur Bewertung der Rechtschreibung in Schulaufgaben
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=353
* Zivilcourage und Ziviler Ungehorsam contra Kadaver-Gehorsam
http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=193 |
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