Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Donnerstag, 15. Jan. 2004 16:49 Titel: Verstöße gegen haushaltsrechtliche Grundsätze |
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Haushalterschaft der Politiker
Verstöße gegen haushaltsrechtliche Grundsätze:
empirisch-statistische Qualitätskontrollen und Kostenschätzungen fehlen
Die Rechtschreibreform wird meist nur von der sprachlichen Seite her beurteilt, obwohl sie z.B. auch demokratische, wirtschaftliche und pädagogische Aspekte hat. Aber Maria Glaser schreibt im Rheinpfalz-Forum erstmals als beruflich Betroffene auch über einen der wirtschaftlichen Aspekte, die „Wertvernichtung von Büchern“: „Ich wage nicht darüber nachzudenken, wie viele Milliarden Geldes das sein werden. [...] Der Nutzen der RRS ist gering bis nicht erkennbar, der (wirtschaftliche) Schaden ist enorm.“ Forum zum Thema: Rechtschreibreform rückgängig machen? Maria Glaser: Wo bleibt der Nutzen? 14.01.2004 - www.rheinneckarweb.de/regio/brennpunkt/duden/forum/zzz.htm
Zur Bücherverbrennung und –entsorgung, siehe:
www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=216 - :
„Aus einem anderen europäischen Land wird berichtet, daß die Leiterin des dortigen Goethe-Instituts darauf drängt, möglichst rasch alle Bücher in „alter“ Rechtschreibung aus der Institutsbibliothek zu entfernen. Sie soll die Verbrennung vorgeschlagen haben.“
Alfred Bomanns spricht noch einen anderen wirtschaftlichen Aspekt an, die Kaufenthaltung bei Büchern: Alfred Bomanns: Wo bleibt der Nutzen?: - 14.01.2004 - www.rheinneckarweb.de/regio/brennpunkt/duden/forum/zzzzzq.htm
Siehe auch Augen auf beim Bücherkauf! – www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=213 Das betrifft natürlich auch die Kaufenthaltung bei Zeitungen und Zeitschriften und die Kündigung von Zeitungsabonnements www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=212 -
Ich kündigte z.B. das Abonnement der WELT.
Hier muß man den verantwortlichen Politikern vorwerfen, daß sie ihre Haushalterpflichten verletzt haben. Es gab weder 1995/96 noch hinterher staatliche empirisch-statistische Qualitätskontrollen der Reform, wie es bei guten Haushaltern üblich wäre. Dagegen hatte die Initiative „Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform“ erstmals 1997 das 50-Prozent-weniger-Fehler-Märchen der Kultusminister widerlegt und vor dem Bundesverfassungsgericht statistisch nachgewiesen, daß die Fehlerzahl infolge der Reform sogar steigt. Ebenso haben statistische Erhebungen ergeben, daß auch in der Presse die Fehlerzahlen in den von der Reform betroffenen Bereichen steigen. Vgl. die VRS-Pressemitteilung: „Gleichgeschaltete Presse verharmlost Rechtschreibreform - Totschlagargumente der Reformer und Kultusminister werden verbreitet“: www.vrs-ev.de/pm280803.php
Es wurde auch versäumt, die sog. Rechtschreibreform an den Grundsätzen der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu messen. Es gibt nicht einmal Kostenschätzungen. Das ist ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze. Wieso dürfen Politiker Steuergelder für die Schlechtschreibreform verschleudern? Ist das nicht kriminell und somit ein Staatsverbrechen? Vielleicht könnten der Bund der Steuerzahler und der Parteienkritiker Professor Hans Herbert von Arnim diese Frage beantworten.
Schon ein Laie wundert sich, daß man innerhalb einer Übergangs- und Erprobungsfrist von 1996 bis 2005 neue Schulbücher und Wörterbücher hat drucken lassen, obwohl man ständig hin- und herreformierte. Das ist alles Geld- und Steuerverschwendung in ungeheurem Ausmaß.
Zu den materiellen kommen noch die immateriellen Schäden hinzu, die wiederum zu weiteren unkalkulierbar großen materiellen Schäden führen, vgl. Die „Rechtschreibreform“ schadet im Ausland: www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=154
Ein Motto des VRS heißt: „Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!“
Anmerkung:
In den VRS-Links wurde „viewtopic“ durch „themaschau“ ersetzt, damit sie wieder funktionieren. |
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