Manfred Riebe
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: Mittwoch, 03. Dez. 2003 11:30 Titel: Die „unsichtbare Hand” |
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„Unsichtbare Hand” contra „normative Kraft des Faktischen“
Wie die „unsichtbare Hand” funktioniert
Der Gründervater der Nationalökonomie, der schottische Moralphilosoph Adam Smith, gab in seinem berühmten Werk „The Wealth of Nations” (1776) der jungen Disziplin eine auf den ersten Blick verwunderlich klingende Verheißung mit auf den Weg. Wenn jeder Wirtschaftsakteur seine eigenen Interessen verfolgt, dann ordne eine „unsichtbare Hand” („invisible hand“) die individuellen Pläne so, daß für alle Beteiligten am meisten herauskomme.
Für Adam Smith ist Egoismus und nicht etwa Altruismus die Triebfeder des gesamtwirtschaftlichen Wohlstandes und der Effizienz. Der Grund für diesen Zusammenhang zwischen Egoismus und Effizienz liegt in der beiderseitigen Vorteilhaftigkeit freiwilligen Handels: Der Austausch von Waren ist kein Nullsummenspiel. Vielmehr gewinnen beide Seiten; andernfalls würde die Transaktion nicht stattfinden. Zwar versucht jeder, einen möglichst großen Anteil am Tauschgewinn zu erzielen, und kein Marktteilnehmer verfolgt gesamtwirtschaftliche Effizienz als persönliches Ziel. Trotzdem ergibt sich, um es mit Adam Smith zu sagen, „an end which was no part of his intention“ – als hätte eine „unsichtbare Hand“ die Individuen geleitet. Durch die Orientierung am Eigennutz fördere, so Smith, jeder Akteur das Gemeinwohl besser als wenn er sich letzterem ausdrücklich verschreiben würde:
Smith war sogar ausgesprochen skeptisch gegenüber Akteuren, die ausdrücklich behaupten, nichts anderes als das Gemeinwohl im Sinn zu haben:
Roland Kirstein und Dieter Schmidtchen: Wie die „unsichtbare Hand” funktioniert, Gewinnmaximierung als Triebfeder der Effizenz / Ein „classroom-experiment”. In: magazin forschung 1/2000
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Kommentar
<b>„Unsichtbare Hand” contra „normative Kraft des Faktischen“</b>
Diese Gedanken Adam Smiths kann man auf die Rechtschreibreform übertragen. In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist zwar die Kulturhoheit der Länder festgeschrieben, so daß somit eine Konkurrenzsituation als Grundvoraussetzung für das Wirken der „unsichtbaren Hand” vorhanden sein müßte. Aber die Kultusministerkonferenz, die nicht in der Verfassung vorgesehen ist, führt zu einer Zentralisierung und Monopolisierung, so daß die „unsichtbare Hand“ im Bereich der Schulen staatlich blockiert wird. Auch die Innenministerkonferenz sorgt für eine Zentralisierung der Behörden hinsichtlich der Rechtschreibung. Dies wiederum kann nur dadurch geschehen, daß die großen Parteien zugunsten der sie fördernden, an der Reform verdienenden Medienkonzerne eine Rechtschreibkoalition geschlossen haben und auf ihre Funktionäre einen mehr oder weniger starken Fraktionszwang ausüben. In gleicher Weise bewirken die Nachrichtenagenturen eine Gleichschaltung eines Großteils der Medien. Auf diese Weise werden etwa 20 Prozent der Bürger gleichgeschaltet, so daß eine verfassungswidrige „normative Kraft des Faktischen“ - www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=161 - bewirkt wird.
Es ist die Frage, ob die „unsichtbare Hand“ unter den 80 Prozent der Bürger, die Reformgegner sind, stärker ist als die verfassungswidrige „normative Kraft des Faktischen“, die durch Parteidiktatur, staatlichen Zwang und Gleichschaltung der Presse ausgeübt wird. Obwohl in Schleswig-Holstein die direkte Demokratie von den sogenannten Volksvertretern mit Füßen getreten wurde, - www.vrs-ev.de/pm270903.php - bin ich der Auffassung, daß die „unsichtbare Hand“ in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat obsiegen müßte.
Die verfassungswidrige „normative Kraft des Faktischen“ entsteht dadurch, daß eine sogenannte politische Korrektheit durch selbsternannte antidemokratische Gesinnungspolizisten auf der Basis des alten totalitären Ungeistes Zwang dergestalt ausgeübt wird, daß die Abgeordneten nicht mehr ihrem Gewissen unterworfen sind, wie es in Art. 38 GG vorgesehen ist, sondern (wie in der DDR oder im Dritten Reich) dem Parteivorsitzenden und seiner Clique unter Androhung von Sanktionen bedingungslos gehorchen müssen. Damit wird auch die innerparteiliche demokratische Ordnung zu Grabe getragen (Art. 21 GG), wenn nicht einsichtige Politiker und das Bundesverfassungsgericht gegensteuern.
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