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Peter Fritz Gast
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: Montag, 27. Jun. 2005 15:20 Titel: Straßen- und an dere Eigennamen |
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Wie verfährt man nach der Rechtschreibreform mit Eigennamen, z.B. Straßennamen. Wird "Schloßwall" in Zukunft "Schlosswall" geschrieben. Oder bedarf es für die Einrichtung der neuen Schreibweise erst eines förmlichen Beschlusses des zuständigen Gemeinde- oder Stadtparlaments, dass die neue Schreibweise anzuwenden ist. |
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Elke Philburn
Registriert seit: 03.12.2002 Beiträge: 246 Wohnort: Manchester UK
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: Freitag, 01. Jul. 2005 02:09 Titel: |
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Da "Schloß" kein Eigenname ist, wird dieses Wort auch in Verbindung mit Straßennamen, Ortsbezeichnungen etc. auf Neuschrieb umgestellt, also "Schlosswall" etc. |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Freitag, 01. Jul. 2005 08:59 Titel: Zu den Straßennamen |
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Zu den Straßennamen
Vorab ein erster Hinweis:
Der Wirrwarr der neuen Beliebigkeitsschreibung - http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=105 - wird am Schreiben von Straßennamen besonders sichtbar. Hinzu kommen die ungeheuren Kosten, die ausgelöst werden, wenn man alle Straßennamen ändern würde.
Es gibt viele Wörterbücher, die die Regeln der reformierten Rechtschreibung unterschiedlich auslegen. Siehe: „Wörterbücher“; denn neben dem Duden gibt es viele andere Wörterbücher: http://www.vrs-ev.de/forum/viewforum.php?f=10
Einschlägig sind z.B. im Duden 2000 insbesondere die Stichwörter „Namen“: Personennamen Ziffern (K 134-139), Geographische (erdkundliche) Namen (K 140-149) und Straßennamen (K 161- 163). Man darf sich aber nicht irreführen lassen. Im Duden heißt es „allgemeine Richtlinien der Rechtschreibung“. Das ist falsch.
Von Unwissenden werden die Regeln der reformierten Rechtschreibung in vorauseilendem Gehorsam angewandt, obwohl es nicht nötig ist.
1. Es gibt kein Rechtschreibgesetz: http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=252 -. Deshalb gilt laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1998 auch nach dem 1. August 2005 weiterhin die traditionelle Orthographie. Siehe auch: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?t=171
2. Die Zeitungen und Zeitschriften können weiterhin die traditionelle Orthographie verwenden. Etwa die Hälfte der Medien tut das. Siehe die Liste der reformfreien Zeitungen und Zeitschriften: http://www.gutes-deutsch.de
Manfred Riebe
http://en.wikipedia.org/wiki/User:Manfred_Riebe
Manfred@Riebe.de |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Freitag, 01. Jul. 2005 09:04 Titel: Namen und Rechtschreibreform |
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Namen und Rechtschreibreform
(Folgenden Text bitte nicht allzu ernst nehmen, da nicht immer völlig sachlich)
Vorhin hatte ich einen Straßenatlas für 2001 in der Hand, da ich etwas nachschlagen mußte. Aber leider beginnen die Atlanten immer mit Norddeutschland, so daß sich nicht vermeiden ließ, die Neuschreibung »Sassnitz« zu sehen. Aber heißt dieser Ort nicht »Saßnitz«? Nun, ähnliche Dinge fallen in letzter Zeit auch zunehmend bei anderen Eigennamen auf. Die Reform betrifft also anscheinend auch behördlich festgelegte Schreibweisen von Orten und Eigennamen. So scheint es das in der Nähe von Erlangen gelegene Örtchen »Heßdorf« nicht mehr zu geben. Das lokale Franken Fernsehen und die Nürnberger Nachrichten kennen seit 1999 nur noch »Hessdorf«, obwohl der Ort gar nicht so heißt. Auch die Stadt »Gößweinstein« scheint verschwunden zu sein. Auf einem Reisebus eines hiesigen Unternehmens, den ich kürzlich sah, konnte man sogar noch erkennen, daß das ursprüngliche »ß« mit einem »ss« überpinselt wurde. Sogar das »w« mußte ein bißchen kleiner werden, um dem neuen »ss« Platz zu machen. Aber das Städtchen heißt doch nach wie vor »Gößweinstein«, oder?
Aber auch vor Personennamen macht die Reform nicht halt:
Der Bundestrainer unserer »Adler« Schmitt und Hannawald heißt in ARD und ZDF und auch in den Zeitungen plötzlich Reinhard Hess. Nur in der FAZ darf er seinen richtigen Namen behalten: Reinhard Heß. Nur bei Uli Hoeneß wagt keine Zeitung, dessen Namen zu verändern, denn wenn er mal richtig loslegt, dann ist er eben bald aus, der Daum. Eigentlich muß es doch verwundern, daß die SZ nicht die Konsequenz zieht und »Christof Daum« schreibt. Warum nicht? »Die SZ ersetzt ph konsequent durch f«, schreibt die genannte Zeitung am 31.07.99. Wenn schon Reinhard Hess geschrieben wird, dann aber auch bitte Christof Daum, oder nicht? Den »Geßlerhut« scheint es ebenfalls nicht mehr zu geben. Alle Zeitungen schreiben »Gesslerhut«, aber »Litfaßsäule«, obwohl Schüler hier doch eher an »Faß« (neu: Fass) denken. Den Eigennamen erkennen sie hier ohnehin nicht.
Nun, da kommt die Frage auf, wieso denn Eigennamen überhaupt geändert werden? Niemand kam vor der Reform auf die Idee, plötzlich »Eßlingen« zu schreiben. Jeder blieb bei »Esslingen«, obwohl diese Schreibung aus der Reihe tanzte.
Nun werden Orte von Büchern und Zeitungen umbenannt; aber nur in einer Richtung! Daß aus »Neuss« jetzt »Neuß« werden müßte, bedenken sie nicht. Nach Diphthong ist auch nach der Neuregelung kein »ss« zulässig.
Da erinnere ich mich an einen Satz, den ich vor geraumer Zeit irgendwo las, leider weiß ich nicht mehr, woher ich ihn habe.
So bekamen Lehramtsstundenten auf die Frage, wie sie mit der Reform umgeben sollten, folgende Antwort: »Schreiben Sie möglichst viel ss, mehr verlangen die Kultusminister gar nicht.«
Wie gesagt, diesen Beitrag sollte man nicht zu ernst nehmen, aber die reihenweise Umbenennung von Orten und Eigennamen mußte ich einmal kurz ansprechen.
Christian Dörner
91058 Erlangen, Christian.Doerner@gmx.de
24.01.2001 00.00, Christian Dörner
Das neue Gästebuch http://rechtschreibreform.de/Forum/postings.php?action=getip&postid=5999
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Theodor Ickler zu Straßennamen
Fundsache:
Im alten Gästebuch von www.rechtschreibreform.com schrieb Professor Ickler zu diesem Thema:
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Eigennamen
Zu den Beobachtungen von Herrn Dörner möchte ich folgende interessante Einzelheit mitteilen. Das bayerische Innenministerium gibt den Beamten die Broschüre „Bürgernahe Sprache in der Verwaltung“ in die Hand. Die letzte Auflage ist vom November 1999. Darin heißt es u. a.:
„Auch das Schriftbild von Orts- und Straßennamen (z. B. Weßling, Schloßbergstraße) sollte nicht verändert werden.“ (S. 77; das Heft kann kostenlos bezogen werden)
Ich bin von Gemeindeverwaltungen (z. B. der Stadverwaltung Erlangen) gefragt worden, wie man es mit der Straßenbeschilderung halten soll, und habe im Sinne des Innenministers geantwortet. Dessen Hinweis hat freilich manche Gemeinden nicht davon abgehalten, ihre besondere Ergebenheit durch die sehr kostspielige Änderung der Straßennamen zu bekunden. Wahrscheinlich denkt man sich in manchen Gemeinderäten auch treudeutsch: „Das macht man jetzt so!“
Übrigens herrscht im bayerischen Innenministerium, wie ich durch persönliche Mitteilung weiß, großer Unmut über die vom Nachbarressort okroyierte Rechtschreibreform.
Theodor Ickler Spardorf theo.ickler@t-online.de
Donnerstag, 25.1.2001
* Bürgernahe Sprache in der Verwaltung - http://www.vrs-ev.de/forum/themaschau.php?p=2561#2561
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30-04.2001
Gaissacher Strasse
Der „Waakirchner Dreigesang“ weist auf das umgeschriebene Straßenschild „Gaissacher Strasse“ hin (richtig wohl: „Gaißacher Straße“?). Für solch einen Unsinn werden wir Steuerzahler geschröpft!
Für Interessenten: Über die Themen „Geographische Namen“ und „Orts- und Straßennamen nicht ändern“ haben kürzlich Theodor Ickler und der VRS am 18.04 und 22.04.2001 im Forum von www.deutsche-sprachwelt.de/ informiert und aufgeklärt.
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Schreibung von Familiennamen usw.
VRS - Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
- Initiative gegen die Rechtschreibreform -
Max-Reger-Str. 99, D-90571 Schwaig bei Nürnberg
Der Neuschrieb soll nur den Schulen und Behörden aufgezwungen werden. Alle anderen Bürger, das sind rund 90 Prozent der Bevölkerung, können laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1998 so weiterschreiben wie bisher.
Die Schreibung der Familiennamen unterliegt nicht den allgemeinen Richtlinien der Rechtschreibung. Für sie gilt die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung. Sie sind deshalb ohnehin nicht von der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung betroffen.
Über die Themen „Geographische Namen“ und „Orts- und Straßennamen nicht ändern“ haben kürzlich Theodor Ickler und der VRS am 18.04 und 22.04.2001 im Forum von www.deutsche-sprachwelt.de/ informiert und aufgeklärt.
Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Sonntag, 18. Dez. 2005 16:55, insgesamt 4mal bearbeitet |
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Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Freitag, 01. Jul. 2005 22:23 Titel: Geographische Namen |
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Geographische Namen
Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 gilt die neue Rechtschreibung nur für die Schulen. Das bedeutet, daß niemand eine Änderung geographischer Namen erzwingen kann. Die folgende Empfehlung des Ständigen Ausschusses für geographische Namen (StAGN) bedeutet daher nach seiner eigenen Interpretation nicht, daß alle bereits bestehenden geographischen Namen von den jeweils dafür zuständigen Institutionen (Staat, Länder, Gemeinden, Ämter) der neuen Rechtschreibung angepaßt werden müssen. Die Änderungsempfehlungen des StAGN sind daher unbeachtlich.
ANWENDUNG DER NEUREGELUNG DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG
AUF GEOGRAPHISCHE NAMEN (Version 4.5.00)
Empfehlung des Ständigen Ausschusses für geographische Namen (StAGN), einstimmig beschlossen auf seiner 106. Arbeitssitzung am 17. September 1999 in Wabern / Schweiz.
VORBEMERKUNGEN
(...)
Seit dem 1. August 1998 ist das amtliche Regelwerk innerhalb derjenigen Institutionen verbindlich, für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat (Schulen, Verwaltung). Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen - aber auch Privatpersonen). Für die Umsetzung der neuen Rechtschreibregelung ist eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 vereinbart worden.
Grundsätzlich gilt, dass die neue Rechtschreibregelung auf alle geographischen Namen im weitesten Sinne anwendbar ist, das sind Namen von Siedlungen, Landschaften, Gewässern, Straßen und anderen topographisch-geographischen Objekten. Festzustellen ist aber auch, dass das neue amtliche Regelwerk für geographische Namen Schreibweisen zulässt, die nicht mit den allgemeinen orthographischen Regeln übereinstimmen (Absatz 3.2 der Vorbemerkungen zu Abschnitt A "Laut-Buchstaben-Zuordnung" des amtlichen Regelwerks).
EMPFEHLUNG
Der StAGN empfiehlt, dass diejenigen Institutionen oder Personen, die für eine Namenvergabe bzw. Festlegung der Schreibweise von geographischen Namen zuständig sind (neben Vermessungs- und Katasterbehörden insbesondere Gemeinden, sonstige Behörden, Verkehrsbetriebe, Eigentümer von Liegenschaften u.a.), bei Anwendung der neuen Rechtschreibregelung alle Bereiche des Regelwerks berücksichtigen, die für die Schreibung von geographischen Namen relevant sind.
Weiterhin wird empfohlen, in den Staaten und den deutschsprachigen Gebieten, die im StAGN vertreten sind, Namenkommissionen oder ähnliche Gremien, soweit noch nicht vorhanden, einzurichten. Damit soll eine sachgerechte Anwendung der neuen Rechtschreibregeln auf geographische Namen erreicht werden. Die Entscheidungen für diese Umstellungen sollen nach Möglichkeit vor dem Jahr 2005 getroffen werden.
Im Einzelnen können folgende Fälle auftreten (in Klammern die Abschnitte des amtlichen Regeltextes):
(...)
SCHLUSSBEMERKUNG
Grundsätzlich bleibt den zuständigen Stellen das Recht vorbehalten, selbst über die Schreibung geographischer Namen zu entscheiden. Es wird aber dringend empfohlen, die neue Rechtschreibung anzuwenden.
Ergänzender Hinweis
Um möglichen Missverständnissen hinsichtlich der obengenannten Empfehlung vorzubeugen, gibt der StAGN nachstehenden ergänzenden Hinweis:
Die Empfehlung des StAGN bedeutet nicht, dass alle bereits bestehenden geographischen Namen von den jeweils dafür zuständigen Institutionen (Staat, Länder, Gemeinden, Ämter) der neuen Rechtschreibung angepasst werden müssen, sondern dass das amtliche Regelwerk nur dann verbindlich ist, wenn neue geographische Namen geschaffen werden oder wenn die dafür zuständige Institutionen es für zweckmäßig erachten, die Schreibweise bestehender geographischer Namen zu ändern.
Vgl. die vollständige Quelle mit Beispielen: http://www.ifag.de/Kartographie/Stagn/NeueRechtschreibung.htm |
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