Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Dienstag, 25. Nov. 2003 20:08 Titel: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger |
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Zeitungsverleger strafen dpa Lügen
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Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. - BDZV
Herausgeber der Deutschen Tageszeitungen
Postfach 20 50 02
53170 Bonn
An den Vorsitzenden des
Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts
Postfach 17 71
76006 Karlsruhe
8. April 1998
APy/Hp
1 BvR 1640/97
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für Ihre Einladung an den BDZV, anläßlich der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes am 12. Mai 1998 mündlich Stellung zu nehmen, danken wir Ihnen.
Nach dem uns zugegangenen Fragenkatalog sind aus unserer Sicht die Zeitungsverleger allein unter Punkt VI (wirtschaftliche Auswirkungen der Rechtschreibreform und ihre eventuelle Rücknahme) betroffen: Unseren Erkenntnissen zufolge bedeutet die Umsetzung der Rechtschreibreform für die Zeitungsbranche ein Investitionsvolumen von rund fünf Millionen Mark.
Dieser Betrag ist, mit Blick auf den Gesamtumsatz unserer Branche, nicht allzu hoch; eine Rücknahme der Reform würde folglich keine bedeutenden Verluste mit sich bringen. Eine Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher (Leser/Abonnenten) ist angesichts des immer schärfer werdenden intermediären Wettbewerbs allerdings ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund sind wir zu dem Schluß gekommen, daß die deutschen Zeitungsverleger bei der mündlichen Verhandlung zu dem von Ihnen vorgelegten Fragenkatalog nur einen marginalen Beitrag leisten könnten. Wir möchten deshalb auf eine eigene mündliche Stellungnahme verzichten. Gleichwohl liegt uns daran zu betonen, daß den Zeitungsverlegern in ihrer Gesamtheit in keiner Weise an einer Umsetzung der Rechtschreibreform gelegen ist..
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Schulze ............................................ Anja Pasquay
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http://www.bdzv.de
Anmerkungen:
Dieses Schreiben des BDZV an das Bundesverfassungsgericht steht im Gegensatz zum Verhalten der Zeitungsverleger nach dem erfolgreichen Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform vom 27. September 1998 in Schleswig-Holstein. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) behauptete, die Zeitungsverleger hätten ihr den Auftrag zur Einführung der Rechtschreibreform gegeben. So beschloß man schon Anfang Oktober 1998, bereits kurz nach dem Volksentscheid(!), die Reform trotz des Volksentscheides einzuführen.
Wie kann aber der Chefredakteur der dpa, Wilm Herlyn, behaupten, daß 70 Prozent der dpa-Gesellschafter die Rechtschreibreform einführen wollten? Dieses Schreiben des BDZV besagt doch genau das Gegenteil. Außerdem wurde die Umfrage der dpa von 70 Prozent der dpa-Gesellschafter überhaupt nicht beantwortet, sondern ignoriert! Es spricht also immer mehr dafür, daß die dpa ein frisiertes Umfrageergebnis präsentierte. Ein Untersuchungsausschuß ist dringend erforderlich, um Licht in das Dunkel zu bringen!
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