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Fraktionszwang

 
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Manfred Riebe



Registriert seit: 23.10.2002
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Beitrag: Dienstag, 30. Nov. 2004 18:22    Titel: Fraktionszwang Antworten mit Zitat

Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet in Artikel 38 Absatz 1 jegliche Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

In der von Parteien bestimmten Demokratie der Bundesrepublik hat sich innerhalb aller Fraktionen, sowohl bei der Regierung als auch bei der Opposition, der so genannte Fraktionszwang entwickelt, auch als Fraktionsdisziplin bezeichnet. Er bezeichnet die geschlossene Abstimmung innerhalb einer Fraktion im Parlament bzw. innerhalb der Regierungsfraktionen, wie dies z.B. im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen niedergelegt ist: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.“ (Kapitel XII., Absatz 2)

Politiker verteidigen dieses ungeschriebene Gesetz, das im Widerspruch mit dem Grundgesetz steht, meist mit der Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit der Regierung. Ohne geschlossenes Abstimmungsverhalten werde die Verabschiedung von Gesetzen erschwert, da die nötige Mehrheit unsicher sei. Den Oppositionsparteien dient der Fraktionszwang dazu, ihr Profil gegenüber der Regierung zu schärfen.

In die Schlagzeilen gerät der Fraktionszwang häufig erst dann, wenn er aufgehoben wird, was meist bei wirklichen Gewissensfragen wie z.B. im August 2001 bei der Abstimmung über den Mazedonien-Einsatz der Bundeswehr der Fall ist. Streng genommen kann von einer Aufhebung des Fraktionszwangs allerdings keine Rede sein, die Fraktionsspitze verzichtet in diesem Fall lediglich auf eine Einflussnahme auf ihre Abgeordneten.

www.politikerscreen.de/t-online/lexikon_detail.asp?ID=192
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Manfred Riebe



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Beitrag: Dienstag, 30. Nov. 2004 18:25    Titel: Christian Wulff zum Fraktionszwang Antworten mit Zitat

Christian Wulff zum Fraktionszwang

N21:
Sie boxen ja viele Gesetze durch. Erwarten Sie bei jeder Entscheidung Parteidisziplin? (7 Sekunden nachdenkliches Schweigen)

Christian Wulff (CDU):
Die Regierung ist darauf angewiesen, dass die Fraktionen von CDU und FDP unsere Politik durch das Parlament tragen. Und bei Gewissensentscheidungen akzeptieren wir das natürlich. Schüler haben immer wenig Verständnis für Fraktionszwang. Und Fraktionsdisziplin, dass also die Fraktion geschlossen abstimmt, ist immens wichtig, damit man eine Chance hat, für seine Position eine Mehrheit zu bekommen.

Das heißt: Wenn ich einen Antrag stelle in der Fraktion über die Rechtschreibreform und ich habe eine Mehrheit, dann kann ich darauf vertrauen, alle tragen das mit durch. Das heißt meine Position, für die ich eine Mehrheit bekomme, erhält auch die Mehrheit im Parlament. Wenn man eine Mehrheit in der Fraktion hätte und anschließend würde jeder sagen: „Aber ich mache sowieso das, was ich für richtig halte.“ - Dann kann man sich die ganze Abstimmung sparen.

www.n-21online.de/y/n_21/LT_artikel.asp?OR=161&MP=3&MPU=12
________________________________________________________

Anmerkungen:

Auf Grund des Fraktionszwanges sind Politiker dem Partei-Willen, nicht aber ihrem Willen und Gewissen unterworfen! Eine freie Gewissensentscheidung kann man nur fällen, wenn man nicht durch Fraktionszwang in einen Gewissenkonflikt versetzt wird. Die überparteiliche Initiative der 50 Bundestagsabgeordneten von 1997/98 zeigt, daß es in der Frage der Rechtschreibung keinen Fraktionszwang geben darf.

Daß Christian Wulff ausgerechnet einen Antrag über die Rechtschreibreform als Beispiel für die Anwendung der Fraktionsdisziplin wählt, zeigt, daß er diese Entscheidung nicht als Gewissensentscheidung betrachtet.

Weil diese falsche Meinung in den Parteien und auch in der CDU vorherrscht, bevormundeten und entmündigten in Schleswig-Holstein die dortigen Abgeordneten das Volk, indem sie den Fraktionszwang über den Willen des Volkes stellten. Siehe: Volksentscheid in Schleswig-Holstein - Das Volk als Souverän und Untertan: Im Namen des Volkes gegen das Volk! - www.vrs-ev.de/pm270903.php -.
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Manfred Riebe



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Beitrag: Freitag, 03. Dez. 2004 14:35    Titel: Rechtschreibreform im Deutschen Bundestag Antworten mit Zitat

Pressemitteilung zum 1. Dezember 2004

Aufruf an die Volksvertreter, in der Frage der Rechtschreibreform nur nach ihrem Gewissen abzustimmen

Abdruck honorarfrei - Beleg erbeten!

NÜRNBERG (VRS), 01.12.2004. - Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) - www.vrs-ev.de - appelliert an den Deutschen Bundestag, keinen Fraktionszwang in der Frage der Rechtschreibreform auszuüben.

Aufruf an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) beschloß anläßlich seiner Jahresversammlung am 28. November 2004 in Frankfurt am Main:

Der VRS unterstützt alle Anträge auf Rücknahme der Rechtschreibreform.

Begründung:

1. Die Orthographie dient dem Lesen. Die Rechtschreibreform hat ihr Ziel verfehlt, die Orthographie zu vereinfachen und dabei ihre Einheitlichkeit sicherzustellen. Stattdessen ist ein Mischmasch herkömmlicher, „neuer“ und individueller Schreibweisen entstanden, was das mühelose Lesen erschwert.

2. Auch wenn am 31. Juli 2005 die Rechtschreibreform an den Schulen verbindlich würde, gäbe es keine einheitliche Orthographie, denn es gibt kein Rechtschreibgesetz. Außerdem fehlt die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit vorausgesetzte Akzeptanz der Rechtschreibreform. Deshalb würde die Spaltung in Schulschreibung, Hausorthographien der Zeitungen und Erwachsenorthographie fortbestehen.

3. Die Rechtschreibreform steht im Widerspruch zu einer schlanken Verwaltung. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wies die Rechtschreibreform am 14. Mai 1997 wegen „nicht abzuschätzender Kosten“ zurück. Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und beispielsweise nach der Niedersächsischen Verfassung ist die Exekutive nicht befugt, Maßnahmen mit derart erheblichen Kostenfolgen, wie sie die Rechtschreibreform unverkennbar mit sich bringt, zu beschließen und einzuleiten. Dieser Grundsatz gilt auch heute noch - die Entscheidung über die Zukunft der Rechtschreibreform darf nicht den Fachabteilungen der Kultusministerien überlassen bleiben, sondern muß im Parlament getroffen werden. Da es sich um einen länderübergreifenden Gegenstand handelt, der Deutschland insgesamt betrifft, liegt die Kompetenz dazu beim Bundestag. Eine Rücknahme der Reform ist selbst zum jetzigen Zeitpunkt immer noch kostengünstiger als eine Fortführung, wie in der Pressemitteilung des VRS vom 27. Juli dieses Jahres näher ausgeführt wurde:

http://www.vrs-ev.de/pm260704.php

4. Das Rechtschreibchaos schadet dem Ansehen der deutschen Sprache im Ausland und verschärft den bereits bestehenden Trend, Deutsch als Fremdsprache von den Lehrplänen zu streichen.

www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=154

Artikel 38 (1) GG lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Der VRS bittet daher die Fraktionsführungen, in der Frage der Rechtschreibung keinen Fraktionszwang auszuüben, da Initiativen bezüglich der Rechtschreibreform seit jeher parteiübergreifend ausfielen und es sich hier um eine Gewissensentscheidung handelt.

Elke Philburn, Pressesprecherin des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
Max-Reger-Str. 99
D-90571 Schwaig bei Nürnberg
www.vrs-ev.de
pressesprecher@vrs-ev.de
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Manfred Riebe



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Beitrag: Freitag, 03. Dez. 2004 15:18    Titel: „Rechtschreibreform“ mit Fraktionszwang durchgepeitscht? Antworten mit Zitat

Pressemitteilung

Kann die „Rechtschreibreform“ nur noch über Fraktionszwang durchgepeitscht werden?
Jetzt müssen Betroffene durch Revolution von unten ihr Recht durchsetzen!


Hamburg 1. Dezember 2004 - 49 verantwortungsbewußte Bundestagsabgeordnete quer durch alle Parteien wollten in einem Antrag den Bundestag auffordern, die „Rechtschreibreform“ zu stoppen. Ihre Argumente sind klar, nachvollziehbar und logisch – das ist wohl gefährlich! Schon tritt der Fraktionszwang bei Rot-Grün auf den Plan und zwingt die Abgeordneten, ihre Unterschrift zurückzunehmen.

Ist die „Rechtschreibreform“ so schlecht, daß man sie nur noch unter Zwangsmaßnahmen aufrechterhalten kann? Was steckt dahinter? Was treibt diese Politiker an, zu so undemokratischen Mitteln zu greifen? Den Mutmaßungen sind jetzt Tür und Tor geöffnet. Zweifel dürfen geäußert werden, ob es irgend jemandem noch um die Kinder geht.

Die sind nämlich die Hauptleidtragenden, da die „Rechtschreibreform“ das Schreibenlernen für sie viel schwerer macht. Gerade mit der neuen „s-Regelung“ schafft sie nur Verwirrung, weil sich die Regeln „ß nach langem Vokal und Doppellaut“ und „Doppel-s nach kurzem Vokal“ ausschließlich auf Wörter beziehen, die in „alter“ Rechtschreibung mit „ß“ geschrieben werden. Diese Wörter kennen die Kinder aber nicht und wenden deshalb diese falschen Regeln auf alle Wörter mit „scharfem s“ an – und machen mehr Fehler als zuvor!

Weiterhin zwingt die „neue“ Rechtschreibung die Kinder, grammatisch Falsches zu lernen (Es tut mir Leid. Er hat Recht.). Sie verdreht die Abstammung von Wörtern völlig ( Gämse soll jetzt von Gams stammen – dabei stammt das Wort „Gemse“ aus dem 13. Jahrhundert und das Wort „Gams“ aus dem 19. Das ist etwa so, als müsse meine Urgroßmutter meinen Namen annehmen, weil sie von mir „abstammt“!

Schließlich schafft sie völlig künstliche Hauptwörter (der 15-Jährige, der 6-Tonner, im Voraus, des Öfteren): es gibt also jetzt den Jährigen, den Tonner, den Voraus und den Öfteren – wie sollen wir das den Kindern erklären?

DIE FOLGE: die „Rechtschreibreform“ verwirrt Kinder und Erwachsene! Niemand weiß mehr sicher, wie was geschrieben wird. Also schreibt jetzt jeder so, wie es ihm gefällt. Das bedeutet:
Es gibt in Deutschland keine Rechtschreibung mehr!

Wollen die Politiker diesen Zustand festschreiben, nur um nicht zugeben zu müssen, daß sie nicht einen einzigen Blick in das hochkomplizierte „neue“ Regelwerk getan haben? Jetzt müssen die Menschen handeln, die betroffen sind (Eltern, Lehrer, Schüler und Medien), und die „Reform“ zu Fall bringen.

Claudia Ludwig ............................................................................1. Dezember 2004
1. Vorsitzende

Lebendige deutsche Sprache e.V. - Heilwigstraße 88 - 20249 Hamburg - Tel./Fax: 040 – 41 42 49 15, E-Mail: info@lebendigesprache.de Internet: www.lebendigesprache.de
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Manfred Riebe



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Beitrag: Donnerstag, 06. Jan. 2005 18:55    Titel: Teamfähigkeit und Geschlossenheit Antworten mit Zitat

Teamfähigkeit und Geschlossenheit
Zur inneren Demokratie der Volksparteien


Edmund Stoiber bei der traditionellen Klausurtagung in Wildbad Kreuth:

- Stoiber verlangt Geschlossenheit der Union.
- Stoiber rief die Union zur Einheit auf.
- Von Kreuth werde „ein großes Signal der Geschlossenheit“ ausgehen.
- Wer Merkel mangelnde Teamfähigkeit ankreide, „kennt sie nicht richtig“.
- „Nur gemeinsam sind wir stark“, bekräftigte Stoiber.
- Eine öffentliche Auseinandersetzung wie im vergangenen Jahr um die Gesundheitsreform werde sich 2005 „nicht wiederholen“, versprach der CSU-Chef.
- Entscheidungsprozesse in der Union, kündigte er an, würden künftig „anders“ organisiert als das bisher der Fall gewesen sei.

Nürnberger Zeitung Nr. 4 vom 6./7.01.2005
____________________________________

Anmerkungen:
„Teamfähigkeit“ ist ein anderer Ausdruck für den Fraktionszwang. Wer sich dem Fraktionszwang nicht unterwirft, ist nicht teamfähig, kann bei Wahlen keinen Platz auf der Liste erhalten. Kurz: Es gilt weiterhin der autoritäre Führungsstil.
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