Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
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: Mittwoch, 12. Nov. 2003 23:23 Titel: Universitäten und Behörden |
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Universitäten und Behörden
Behörden
Herr Riebe hat das Urteil richtig wiedergegeben. Wieweit den Behördenmitarbeitern eine objektiv falsche Neuschreibung vorgeschrieben werden kann, war bisher nicht Gegenstand juristischer Klärung. In Karlsruhe ging es nur um die Schule. Es müßte also mal ein Beamter klagen. Ich selbst komme nicht in Betracht, weil mein Dienstherr noch nicht versucht hat, mir eine bestimmte Schreibweise aufzuzwingen. Meine Studenten liefern alle Qualifikationsarbeiten in bewährter Rechtschreibung ab. Nur wenn ich Zweitgutachten zu schreiben habe, stoße ich auf Neuschreibung. Gestern zum Beispiel, und prompt war das Ergebnis so fehlerhaft, daß es zu einer entsprechenden Bemerkung im Gutachten führt.
Junge Germanisten sehen ein, daß es sie disqualifiziert, wenn sie grammatisch falsches, obgleich vom Kultusministerium verordnetes Deutsch schreiben.
Es ist auch eine beweisbare Tatsache, daß praktisch alle Schriftstücke der Universitätsverwaltung orthographisch fehlerhaft sind, seit man unsinnigerweise beschlossen hat, auf Reformschreibung umzustellen. Nicht einmal die Heysesche s-Schreibung funktioniert.
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Theodor Ickler, 07.03.2002 04.33
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