Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
|
: Freitag, 04. Jun. 2004 22:27 Titel: Wiener Absichtserklärung - Zerstörung der Geschäftsgrundlage |
|
|
GEMEINSAME ABSICHTSERKLÄRUNG
ZUR NEUREGELUNG DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG
Wiener Absichtserklärung
Der Minister für Unterricht, Kultur, wissenschaftliche Forschung, Denkmäler und Landschaften der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien,
der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland,
der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland,
der Landesrat für Denkmäler, deutsche und ladinische Schule und Kultur der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol der Republik Italien,
der Regierungschef-Stellvertreter des Fürstentums Liechtenstein,
die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten der Republik Österreich,
der ao. und bev. Botschafter von Rumänien in Österreich im Auftrag der Regierung der Republik Rumänien,
der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
der Vizekanzler der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
der Dekan der Philosophischen Fakultät und Direktor des Germanistischen Institutes der Eötvös Loránd Universität Budapest im Auftrag des Ministers für Kultur und Bildung der Republik Ungarn
geben zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung folgende gemeinsame Absichtserklärung ab:
ARTIKEL I
Die Unterzeichner nehmen das auf der Grundlage der Dritten Wiener Gespräche vom 22. bis 24. November 1994 entstandene und als Anhang beigefügte Regelwerk "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis" zustimmend zur Kenntnis.
ARTIKEL II
Die Unterzeichner beabsichtigen, sich innerhalb ihres Wirkungsbereiches für die Umsetzung des in Artikel I genannten Regelwerkes einzusetzen.
Folgender Zeitplan wird in Aussicht genommen:
1. Die Neuregelung der Rechtschreibung soll am 1. August 1998 wirksam werden.
2. Für ihre Umsetzung ist eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 vorgesehen.
ARTIKEL III
Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz werden Experten in eine Kommission für die deutsche Rechtschreibung entsenden, deren Geschäftsstelle beim Institut für Deutsche Sprache in Mannheim eingerichtet wird.
Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.
ARTIKEL IV
Zuständigen Stellen anderer Staaten steht es frei, dieser "Gemeinsamen Absichtserklärung" beizutreten. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten der Republik Österreich wird sodann die anderen Unterzeichner von diesen Beitritten in Kenntnis setzen.
Wien, am 1. Juli 1996
Minister für Unterricht, Kultur, wissenschaftliche Forschung, Denkmäler und Landschaften der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
Wilfred SCHRÖDER
Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Karl-Heinz RECK
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland
Eduard LINTNER
[...]
http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/kommission_wienerErklaerung.html
Zuletzt bearbeitet von Manfred Riebe am Donnerstag, 05. Aug. 2004 20:58, insgesamt 3mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
|
: Freitag, 04. Jun. 2004 22:29 Titel: |
|
|
Zerstörung der Geschäftsgrundlage
_______________________________
Geschäftsgrundlage der Reform
Es hört sich harmlos an, was die KMK in ihrer Pressemitteilung über den gestrigen Beschluß zur Rechtschreibreform sagt:
Die im 4. sowie im ergänzenden Bericht enthaltenen Änderungen treten mit Ablauf der Übergangszeit zum 01.08.2005 in Kraft. [...] Die Kultusministerkonferenz bittet die Präsidentin, eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins und weiteren interessierten Staaten herbeizuführen und zu unterzeichnen.
Die Kultusministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Schriftgebrauchs zukünftig über einen längeren Zeitraum hinweg zu beobachten ist. Sie hält einen Zeitraum von 5 Jahren für angemessen, nach dem eine weitere Berichterstattung hierzu erfolgen sollte. Für diese Beobachtung sollte nach Auffassung der Kultusministerkonferenz ein „Rat für deutsche Rechtschreibung“ geschaffen werden, der die Aufgaben der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung sowie der jeweiligen Beiräte übernimmt. Mit der Bundesregierung sowie den zuständigen Stellen in Österreich, der Schweiz und Liechtensteins soll eine abgestimmte Vorlage über die Aufgaben eines künftigen „Rates für deutsche Rechtschreibung“ vorgelegt werden. [...] Über den Zwischenstand soll im Oktober berichtet und die Zusammensetzung des Rates im Dezember 2004 beschlossen werden.
Am 23. Januar 1998 gab es eine ähnliche Situation, aber damals sah man die Konsequenzen anders:
Das gepfefferte Hauptgericht servierte der Chef de cuisine mit Unschuldsmiene erst am Ende der Speisenfolge. Die Fernsehleute packten schon ihre Kameras ein, die ersten Pressevertreter waren gegangen. So wurde niemand im grell ausgeleuchteten Vortragssaal des Instituts für deutsche Sprache zu Mannheim so recht gewahr, daß das, was Gerhard Augst, Leiter der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission, am Ende eines fünfstündigen Hearings über die nochmalige Überarbeitung der Reform unauffällig verpackt auftischte, die Nachricht des Tages war: Die Schreibreform muß auf politischer Ebene neu verhandelt werden.
Das hatte bisher noch kein Politiker, erst recht keiner der für die Reform hauptverantwortlichen Kultusminister, zu äußern gewagt. Nur der Jenenser Staatsrechtler Rolf Gröschner, bester juristischer Kenner der Materie und Anwalt zahlreicher Reformkritiker, hatte spitzzüngig darauf hingewiesen, daß die neuerlichen, von der Kommission selbst für unumgänglich gehaltenen Änderungen an den Regeln die Geschäftsgrundlage der Reform zerstört haben.
Ohne den Namen seines schärfsten Gegners zu nennen, machte sich der Reformpapst dessen Argumente nun unversehens zu eigen. Die Wiener Absichtserklärung der deutschsprachigen Staaten von 1996, zum 1. August 1998 neue Schreibweisen einzuführen, habe sich, so gestand er ein, nur auf eine ganz bestimmte Rechtschreibreform bezogen. Änderungen am Reformtext und neue Wörterlisten machten die Vereinbarung hinfällig. Die Staaten müßten deshalb neu verhandeln. Und dabei, so ergänzten Augsts betreten dreinblickende Kommissionskollegen, könne jeder Staat jede einzelne Änderung durch ein einfaches Veto zu Fall bringen. Damit ist die Reform, die ohnehin von 75 Prozent der Bevölkerung abgelehnt wird, praktisch tot. (Dankwart Guratzsch in der WELT v. 26.1.98)
Wäre nicht der Beschluß der 306. Sitzung der KMK endlich ein Fall für Professor Gröschner?
4.6.2004, Jan z Lasu
www.rechtschreibreform.com/Perlen/KraftBank/KraftBank.pl?FriJun420:17:31CEST2004 |
|
Nach oben |
|
 |
Manfred Riebe
Registriert seit: 23.10.2002 Beiträge: 2840 Wohnort: 90571 Schwaig bei Nürnberg
|
: Donnerstag, 23. Dez. 2004 13:50 Titel: Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage |
|
|
Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
§ 313 BGB: Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluß schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. |
|
Nach oben |
|
 |
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
|